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„Gesetz zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr“ verabschiedet

„In zweiter und dritter Lesung hat der Bundestag am Freitag, 4. Juli 2014, mit den Stimmen der Regierungskoalition ein Gesetz zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr (18/1309, 18/1576). Der Bundestag folgte damit einer Beschlussempfehlung des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz (18/2037). Die Fraktion Die Linke enthielt sich, Bündnis 90/Die Grünen stimmten dagegen.

Mit dem Gesetz sollen private Unternehmen und staatliche Auftraggeber dazu veranlasst werden, ihre Rechnungen schneller zu bezahlen. Deshalb wurden die Verzugszinsen im Fall von überschrittenen Zahlungsfristen erhöht. Angehoben wurde der gesetzliche Verzugszins, und zwar um einen Prozentpunkt auf neun Prozentpunkte über dem Basiszinssatz. Gläubiger können bei Zahlungsverzug von säumigen Schuldnern eine Pauschalgebühr von 40 Euro erheben.

Ebenfalls geändert wurden Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die einen Zahlungsaufschub von mehr als 30 Tagen vorsehen. Diese sollen als unangemessen gelten und daher unwirksam sein. Im Falle von individuellen Vereinbarungen zu Zahlungsfristen wird ein Aufschub von mehr als 60 Tagen für die Begleichung der Rechnung in Zukunft nur wirksam sein, wenn dies für den Gläubiger nicht „grob unbillig“ ist.“ – Quelle