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Bundestag – Kleine Anfrage „Erreichbarkeit der Jobcenter“

„Die Fraktion Die Linke verlangt von der Bundesregierung detailliert Auskunft über die telefonische Erreichbarkeit der Jobcenter. Seit Vorlage des Konzeptes zur Neuorganisation der Telefondienste in diesem Bereich durch die Bundesagentur für Arbeit im Mai 2010 hätten die Jobcenter den Service zunehmend ausgegliedert, schreibt die Fraktion in einer Kleinen Anfrage (18/637) an die Regierung.

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ZEIT-Interview mit Dr. Dirk Kratz: „Die Jobcenter richten großen Schaden an“

www.zeit.de vom 24.2.2014: „Dirk Kratz hat untersucht, was Langzeitarbeitslosen wirklich hilft. Er sagt: Die Betreuung läuft grundlegend falsch. Arbeitslose werden behandelt wie kleine Schulkinder.“ – zur Dissertation „Entfremdete Hilfe“ (pdf) von Dirk Kratz

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Kirchen-Sozialinitiative „Gemeinsame Verantwortung für eine gerechte Gesellschaft“

„Gemeinsame Verantwortung für eine gerechte Gesellschaft heißt die Initiative des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland und der Deutschen Bischofskonferenz für eine erneuerte Wirtschafts- und Sozialordnung. Die katholische und die evangelische Kirche benennen damit die Herausforderungen der Globalisierung und machen Vorschläge, wie die Menschen damit umgehen können – 17 Jahre nach dem ersten gemeinsamen Sozialwort.“ – siehe www.sozialinitiative-kirchen.de

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Workshop „Finanzkrise und Bedingungsloses Grundeinkommen: Chance für einen gesunden an Stelle eines kranken Umgangs mit Geld?“ am 8.3.2014

“Finanzkrise und Bedingungsloses Grundeinkommen: Chance für einen gesunden an Stelle eines kranken Umgangs mit Geld?“ – Samstag, 8. März 2014, 11.00 – 17:00 Uhr, Rudolf Steiner Haus – Details / Anmeldung

Mit Prof. Dr. Joseph HUBER, Vorstandsmitglied der MONETATIVE, Berlin / Kathrin Latsch, Diplom-Psychologin und Journalistin, Alternative Geldsysteme, Hamburg / Prof. Dr. Otto Lüdemann, Erz. Wiss. und Wolfgang Heimann, Unternehmer, beide Hamburger Netzwerk Grundeinkommen

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BGH zur Verfahrenskostenstundung bei nicht durchsetzbaren (verjährten) Deliktsforderungen

Im Inso-Newsletter vom 27.2.2014 weist RA Kai Henning auf einen hochinteressanten Beschluss des BGH vom 16. Januar 2014 hin (IX ZB 64/12). Leitsatz des Gerichts: „Von der Restschuldbefreiung ausgenommene Forderungen rechtfertigen es nicht, die Stundung der Verfahrenskosten zu verweigern, wenn sie aus anderen Gründen nicht durchsetzbar sind.“