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Tacheles Rechtsprechungsticker KW 26/2013

Hier zwei Auszüge aus dem aktuellen Tacheles Rechtsprechungsticker KW 26/2013:
– Die am 1.1.2011 ins SGB XII eingefügte Vorschrift des § 116a ist im AsylbLG analog anwendbar.
– Neue Rechtsauffassung der BA zur Aufrechnung von Darlehen 

Im Einzelnen:

2.1 BSG, Urteil vom 26.06.2013 – B 7 AY 6/12 R

Die am 1.1.2011 ins SGB XII eingefügte Vorschrift des § 116a ist im AsylbLG analog anwendbar.

Nach § 116a SGB XII werden Leistungen unter Abänderung bestandskräftiger Verwaltungsakte rückwirkend in Abweichung von § 44 Abs 4 SGB X nur für einen Zeitraum von einem Jahr (statt von vier Jahren) erbracht; dabei wird der Zeitraum von Beginn des Jahres gerechnet, in dem der Antrag gestellt wird.

http://juris.bundessozialgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bsg&Art=tm&Datum=2013&nr=13004

Anmerkung: Siehe dazu auch Thomé Newsletter vom 29.06.2013 Punkt 4, welcher hier zu finden ist: http://www.tacheles-sozialhilfe.de/harry/view.asp?ID=2190

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7. Sozial Info 2/2013, 14 – Neue Rechtsauffassung der BA zur Aufrechnung von Darlehen (Copyright Sozial Info)

Neue Rechtsauffassung der BA zur Aufrechnung von Darlehen

Quelle ist das ArbeitslosenZentrum Düsseldorf hier zu finden: http://www.zwd.de/de/dienstleistungen/azd-publikationen.php

Der Volltext zu“ Neue Rechtsauffassung der BA zur Aufrechnung von Darlehen“ ist hier abgedruckt: http://www.soziales-netzwerk-bgs.de/f165p80671-neue-rechtsauffassung-der-ba-zur-aufrechnung-von-darlehen.html#p80671

Diese Seite wurde (zuletzt) aktualisiert am: 07.12.2013