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Süddeutsche „Richtig gerechnet – Die Methode zur Ermittlung von Hartz IV gilt als angemessen“

Wir meldeten vorgestern, dass das Kabinett sich mit den SGB II – Sätzen befassen würde. Nun meldet die Süddeutsche: „Die Berechnung der staatlichen Leistungen für die mehr als sechs Millionen Hartz-IV-Empfänger bleibt unverändert. Nach Angaben des Bundesarbeitsministeriums ist die Methodik zur Ermittlung der Regelbedarfe und damit auch ihre geltende Höhe ‚angemessen und sachgerecht‘.“ mehr und SZ-Bericht