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Bundesregierung lehnt BR-Gesetzentwurf für „Girokonto für Alle“ ab

„Denn im Moment erscheint es in der Fläche sichergestellt, dass jeder Bürger in Deutschland ein Konto bekommen kann, wenn nicht Zumutbarkeitsgesichtspunkte entgegenstehen.“

Unter anderem mit dieser – nunja, doch arg gewagten – These hat die Bundesregierung den Gesetzentwurf des Bundesrates für ein Girokonto für Alle („Gesetzes zur Einführung  eines Anspruchs auf Einrichtung eines Girokontos auf Guthabenbasis – GiroGuBaG“) – vgl. unsere Meldung vom 7.6.2013 – abgelehnt. Die Stellungnahme der Bundesregierung findet sich als Anlage 2 der BT-Drucksache 17/14363 (S. 18f).

Weiter aus der Stellungnahme:

„Gegen einen aktuellen gesetzgeberischen Handlungsbedarf spricht gegenwärtig, dass die Europäische Kommission jüngst ihren lange angekündigten Richtlinienvorschlag in diesem Bereich vorgestellt hat. (…) Die Mitgliedstaaten müssen insoweit sicherstellen, dass mindestens ein Kreditinstitut in ihrem Gebiet ein solches Konto zu angemessenen Gebühren anbietet. (…)

Ein Zuwarten bis zum Abschluss der Beratungen über den erwähnten Richtlinienvorschlag ist auch vertretbar. Denn im Moment erscheint es in der Fläche sichergestellt, dass jeder Bürger in Deutschland ein Konto bekommen kann, wenn nicht Zumutbarkeitsgesichtspunkte entgegenstehen.

Zwar hat die Deutsche Kreditwirtschaft insgesamt entgegen den Forderungen der Bundesregierung weder die Empfehlung des Zentralen Kreditausschusses von 1995 gegenüber seinen Mitgliedsinstituten in eine Selbstverpflichtung der einzelnen Kreditinstitute gegenüber dem Kunden umgewandelt noch hat sie die Schlichtungssprüche ihrer Schlichtungsstellen für die Mitgliedsinstitute für verbindlich erklärt.

Nachgekommen sind dieser Forderung aber die öffentlich-rechtlichen Sparkassen. Unabhängig davon, dass in einigen Ländern die Sparkassengesetze oder Satzungen der Sparkassen bereits einen Kontrahierungszwang begründen, haben sich alle öffentlich-rechtlichen Sparkassen im September 2012 mit einer Erklärung zur Einrichtung eines „Bürgerkontos“ verpflichtet, für jede in ihrem Geschäftsgebiet ansässige Privatperson unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit oder Nationalität auf Wunsch zumindest ein Guthabenkonto – „Bürgerkonto“ – zu führen, soweit nicht Zumutbarkeitsgesichtspunkte entgegenstehen. Diese Initiative zeitigt erste Erfolge. Denn nach einer Schätzung des Deutschen Sparkassen- und Giroverbands wurden bis April 2013 bereits rund 80.000 Guthabenkonten nach den Konditionen des „Bürgerkontos“ eingerichtet.“