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BASFI plant „Neuausrichtung“ der psychosozialen Beratung und Betreuung Arbeitsloser

Der Senat hat die Kleine Anfrage „Ende der behördenunabhängigen Hartz-IV-Sozialrechtsberatung in Hamburg?“ des LINKE-Abgeordenten Golke inzwischen beantwortet – siehe Drucksache 20/9263.

Lesenswert ist die „Mitteilung des Senats an die Bürgerschaft“ in dieser Sache – Drucksache 20/9375.

Daraus: (Seite 4:) „Die relative Unverbundenheit des Regelsystems Jobcenter mit den Beratungsangeboten der psychosozialen Beratung und Betreuung ist sowohl fachlich-inhaltlich als auch finanziell nicht länger sinnvoll. Zudem ist es ist nicht dauerhaft Aufgabe der Stadt, über Träger
Korrektivleistungen gegenüber den Leistungen der gemeinsamen Einrichtung Jobcenter zu erwirken und zu finanzieren.“

(Seite 7:) „Die Unterstützung bei der Antragsstellung und das Erklären von Bescheiden des Jobcenters sind hingegen keine psychosoziale Betreuung im Sinne des SGB II. Dies sind Aufgaben des Jobcenters und teilweise Aufgaben der Bundesagentur für Arbeit (…) Eine freiwillige Finanzierung eines Dritten (Beratungsstellen) durch die Freie und Hansestadt Hamburg, der mit diesen Aufgaben betraut wäre, würde insofern den Regelungen zur Zuständigkeit und zur Finanzierung im SGB II und SGB III auf Dauer zuwiderlaufen.

Psychosoziale Betreuungsbedarfe müssen entweder durch das für die Beratung von Leistungsberechtigten zuständige Fallmanagement oder die Vermittlung von Jobcenter selbst festgestellt worden sein oder können durch gemeinsame Entscheidung des/der Hilfesuchenden und der Beratungsstelle ausgelöst werden. In diesem Fall ist durch die Beratungsstelle eine Zuweisung durch Jobcenter einzuholen.“