Das Statistische Bundesamt veröffentlicht Daten zur Armutsgefährdung auf Grundlage des Mikrozensus seit dem Jahr 2005. Im Vergleich zum Jahr 2005 ist das Armutsrisiko in Hamburg gesunken. – zur Pressemitteilung
Tag: 30. August 2013
BGH, Beschluss vom 21. Februar 2013 – VII ZB 59/10: „Der Gläubiger, zu dessen Gunsten Ansprüche des Schuldners auf Auszahlung von Guthaben auf einem Pfändungsschutzkonto gepfändet und überwiesen werden, kann verlangen, dass die gemäß § 836 Abs. 3 Satz 1 ZPO bestehende Verpflichtung des Schuldners zur Herausgabe der bei ihm vorhandenen Nachweise, welche gemäß § 850k Abs. 2, Abs. 5 Satz 2 ZPO zur Erhöhung der Pfändungsfreibeträge führen können, in den Pfändungs- und Überweisungsbeschluss aufgenommen wird. Dem Schuldner muss nachgelassen werden, die Übergabe durch Herausgabe von Kopien zu erfüllen.“
Der neue Rundfunkbeitrag ist kompliziert [-> Lösung] und umstritten. Nun hat sich der Staatsgerichtshof (StGH) Baden-Württemberg mit ihm befasst. Mit Beschluss vom 22.8.2013 (1 VB 65/13) wurde eine Verfassungsbeschwerde als unzulässig abgewiesen. Dies aus formalen Gründen, so dass eine Lektüre der Meldungen von Haufe und kostenlose-urteile dennoch durchaus interessant sein kann. Vor allem die Härtefallregelung (§ 4 Abs. 6 des Rundfunkbeitragsstaatsvertrages) kommt eine besondere Bedeutung zu.