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zur Umwandelung einer Kapitallebensversicherung in eine gem. § 851c ZPO geschützte Versicherung

Im aktuellen Newsletter von RA Henning wird auf BGH, Beschl. vom 9.6.11, IX ZA 21/11, hingewiesen: “Die Umwandelung einer Kapitallebensversicherung in eine gem. § 851c ZPO geschützte Versicherung ist im eröffneten Insolvenzverfahren eine verfahrenswidrige Handlung, mit der der Schuldner gegen die Mitwirkungspflicht des § 290 Abs. 1 Nr. 5 InsO verstößt.”
Wie stets lohnt sich die gesamte Lektüre des Newsletters. – Newsletterbestellung

Quelle: http://soziale-schuldnerberatung-hamburg.de/material/2012/henning2012.04.html

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heute NDR Reportage: “Arm trotz Arbeit”

heute 21:15 bis 21:45 Uhr im NDR-TV: “Wie kommen Menschen damit klar, wenn sie täglich 8 Stunden schuften und dennoch auf Hilfe angewiesen sind? NDR Autor Thomas Karp ist der Frage nachgegangen. In seiner Reportage stellt er Menschen vor, die nicht aufgeben wollen und hoffen, dass die Politik eine Lösung finden wird und dafür sorgt, dass Geringverdiener von ihrem Lohn leben können – leben ohne staatliche Unterstützung.”

Quelle: http://www.ndr.de/fernsehen/sendungen/die_reportage/reportage531-epgdetail_sid-1164470.html

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Bundestag „Banken wehren sich gegen gesetzliche Pflicht eines ‚Girokontos für jedermann‘ „

aus dem Bundestag: „Die Banken haben sich gegen den Vorwurf der unzureichenden Umsetzung des ‚Girokontos für jedermann‘ gewehrt. Man habe dafür gesorgt, ‚dass die deutschen Kreditinstitute grundsätzlich jedem Antragsteller, der ein Konto wünscht und bisher über kein solches verfügt, ein Girokonto einrichten‘, hieß es in einer Stellungnahme der Deutschen Kreditwirtschaft.“ – Stellungnahmen der Sachverständigen

Diese Seite wurde (zuletzt) aktualisiert am: 17.02.2014
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OLG Frankfurt: Gebühren für P-Konto unzulässig

Ein weiteres Urteil zum Thema: OLG Frankfurt, Urt. v. 28.03.2012, Az. 19 U 238/11

Quelle: http://www.lto.de/recht/nachrichten/n/bank-pfaendungsschutzkonto-gebuehr-girokonto-bank/

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Diese Seite wurde (zuletzt) aktualisiert am: 05.03.2015
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Tacheles Rechtsprechungsticker KW 18/2012

u.a.: 1.1 BSG, Urteil vom 20.12.2011, – B 4 AS 200/10 R: Schenkung ist Einkommen
2.1 Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen,Beschlüsse vom 19.04.2012, – L 7 AS 1305/11 B – und – L 7 AS 1134/11 B: Regelbedarfe sind der Höhe nach verfassungswidrig festgesetzt worden
3.1 Sozialgericht Berlin, Beschluss vom 25.04.2012, – S 55 AS 9238/12: Hartz IV verfassungswidrig, Vorlagebeschluss des SG Berlin zum BverfG

Quelle: http://www.tacheles-sozialhilfe.de/harry/view.asp?ID=2069

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Diese Seite wurde (zuletzt) aktualisiert am: 13.04.2016
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Bundestag “Banken wehren sich gegen gesetzliche Pflicht eines Girokontos für jedermann””

“Die Banken haben sich gegen den Vorwurf der unzureichenden Umsetzung des ‘Girokontos für jedermann’ gewehrt. Man habe dafür gesorgt, ‘dass die deutschen Kreditinstitute grundsätzlich jedem Antragsteller, der ein Konto wünscht und bisher über kein solches verfügt, ein Girokonto einrichten’, hieß es in einer Stellungnahme der Deutschen Kreditwirtschaft.”
Stellungnahmen der Sachverständigen
vgl. auch Kontolosigkeit hat sich bei Überschuldeten kaum verbessert – institut für finanzdienstleistungen (iff) fordert im Ausschuss des Bundestages klare gesetzliche Regelung

Quelle: http://www.bundestag.de/presse/hib/2012_04/2012_205/01.html

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Bundestag “Koalition will ‘Basiskonto’ für jedermann”

“Die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und FDP wollen Rechtssicherheit beim Zugang zu einem Basiskonto bei Banken und Sparkassen schaffen. In einem Antrag (17/9398) verweisen die beiden Fraktionen auf die wachsende Bedeutung des bargeldlosen Zahlungsverkehrs im Wirtschaftskreislauf. ‘Kontolosigkeit beschränkt die Betroffenen in ihrer wirtschaftlichen Handlungsfreiheit’, heißt es. Die Bundesregierung wird aufgefordert, bei den Verhandlungen auf EU-Ebene dafür einzutreten, dass der Zugang zu einem Basiskonto ermöglicht wird.”

Quelle: http://www.bundestag.de/presse/hib/2012_04/2012_210/05.html

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Ausfüllhinweise für die P-Kontenbescheinigung aktualisiert (pdf)

aus dem http://www.forum-schuldnerberatung.de: “Der Arbeitskreis Girokonto und Zwangsvollstreckung der AG SBV hat in enger Absprache mit Der Kreditwirtschaft (früher ZKA) die Ausfüllhinweise für die P-Kontenbescheinigung aktualisiert. Präzisiert bzw. näher beschrieben werden vor allem die ‘Laufende Geldleistungen’, die einen durch Körper- oder Gesundheitsschaden bedingten Mehraufwand ausgleichen und die einmaligen Sozialleistungen.”

Quelle: http://www.f-sb.de/service_ratgeber/pkonto/pkontoausfuellhinweise_2012.pdf

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SG Berlin: “Hartz IV verfassungswidrig – Regelsatz um 36 Euro zu niedrig”

Nach Auffassung der 55. Kammer des Sozialgerichts Berlin verstoßen die Leistungen des SGB II gegen das Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums. Die Kammer hat daher dem Bundesverfassungsgericht die Frage der Verfassungswidrigkeit des SGB-II-Regelbedarfs zur Prüfung vorgelegt. (Beschluss vom 25. April 2012 (S 55 AS 9238/12)
Dazu aus dem aktuellen Thomé-Newsletter: “In diversen Internetforen wird jetzt darüber diskutiert, Widerspruch gegen die Leistungsbescheide einzulegen und Überprüfungsanträge für die Vergangenheit durchzuführen. Dazu eine kurze Position von meiner Seite: Die Aussichten, dass das BVerfG die Regelleistungen rückwirkend für verfassungswidrig erklärt, sind gleich null, das hat auch das SG Berlin klar gesagt: ‘Die Leistungen sind nicht evident unzureichend’. Das BVerfG wird – wenn überhaupt – dem Gesetzgeber für die Zukunft Änderungs-‘Hausaufgaben’ mitgeben. Anstatt falschen Hoffnungen hinterherzurennen, sollten die 7 Mio. Hartz IV-Bezieher vielmehr ihre Kraft dafür einsetzen, auf die Straße zu gehen und für ihre Rechte zu streiten”

Quelle: http://www.berlin.de/sen/justiz/gerichte/sg/presse/archiv/20120425.1035.369249.html

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Diese Seite wurde (zuletzt) aktualisiert am: 13.04.2016