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Bundestag „Banken wehren sich gegen gesetzliche Pflicht eines ‚Girokontos für jedermann‘ „

aus dem Bundestag: „Die Banken haben sich gegen den Vorwurf der unzureichenden Umsetzung des ‚Girokontos für jedermann‘ gewehrt. Man habe dafür gesorgt, ‚dass die deutschen Kreditinstitute grundsätzlich jedem Antragsteller, der ein Konto wünscht und bisher über kein solches verfügt, ein Girokonto einrichten‘, hieß es in einer Stellungnahme der Deutschen Kreditwirtschaft.“ – Stellungnahmen der Sachverständigen

Diese Seite wurde (zuletzt) aktualisiert am: 17.02.2014