Regierungsentwurf zur Umsetzung der EU-Verbraucherrechterichtlinie

“Verbraucher werden vor Abzocke durch überhöhte Kreditkartengebühren oder gesonderte Kosten für den Anruf bei einer Kundendienst-Hotline geschützt. … Die bewährten Regelungen über im Fernabsatz vertriebene Finanzdienstleistungen gelten künftig auch für Finanzdienstleistungen, die außerhalb von Geschäftsräumen vermarktet werden. … Schließlich erlischt das bislang ‘ewige’ Widerrufsrecht bei unterlassener oder nicht ordnungsgemäßer Widerrufsbelehrung zukünftig nach einem Jahr und 14 Tagen. … ”

Quelle: http://www.bmj.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2012/20121219_Verbraucherrechte_verbessern.html

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“Wir sind gut” – BA präsentiert Buch über ehemalige Hartz IV-Empfänger

“Das Buch ‘Wir sind gut’ erzählt Geschichten über Menschen, die sich nach langer Zeit der Arbeitslosigkeit wieder in das Arbeitsleben zurückgekämpft und immer an eine neue Chance geglaubt haben.”

Quelle: http://www.arbeitsagentur.de/nn_27042/zentraler-Content/Pressemeldungen/2012/Presse-12-061.html

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Diese Seite wurde (zuletzt) aktualisiert am: 13.04.2016

Armut auf Rekordhoch, Tendenz steigend: Paritätischer fordert Sofortprogramm zur Armutsbekämpfung

Ein Sofortprogramm zur Bekämpfung der wachsenden Armut in Deutschland fordert der Paritätische Wohlfahrtsverband anlässlich der Präsentation seines Armutsberichtes 2012. Siehe auch Video

Quelle: http://www.der-paritaetische.de/245/?tx_ttnews[tt_news]=7329&cHash=4b84cc5019029c624d7604b1b231c406

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Deutsche Stiftung Verbraucherschutz: “Passende Versicherungen wählen”

Quelle: http://www.youtube.com/verbraucherstiftung?hl=de&gl=DE

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Bescheinigungen des “sozialrechtlichen Existenzminimums” nach SGB II und XII

www.infodienst-schuldnerberatung.de / Stefan Freeman, DBS Esslingen, Prof.Dr. Dieter Zimmermann, EH Darmstadt: “Im Vollstreckungs- und Insolvenzrecht ist der Nachweis des “sozialrechtlichen Existenzminimums” nach SGB II von großer praktischer Bedeutung, um bei Pfändungen in den Vorrechtsbereich nach § 850d ZPO (wegen laufender Unterhaltsansprüche sowie Unterhaltsrückständen zumindest aus dem letzten Jahr) bzw. nach § 850f Abs. 2 ZPO (wegen deliktischer Schadensersatzansprüche aus vorsätzlichen unerlaubten Handlungen) den “notwendigen Lebensunterhalt” des erwerbsfähigen Schuldners und seiner Haushaltsangehörigen bzw. Unterhaltsberechtigten sicherstellen zu können.”

Quelle: http://www.infodienst-schuldnerberatung.de/schuldnerberatung/rubriken/praxisthema/2012/aktualisiert-stand-091212-bescheinigungen-des-sozialrechtlichen-existenzminimums-2012-nach-sgb-ii-und-xii.html

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“Armut in Deutschland ist politisch gewollt”

Obiger Link verweist auf einen Artikel des Focus. Vgl. auch die PM der nak vom 30.11.2012 sowie unsere Meldung vom 28.11.2012

Quelle: http://www.focus.de/finanzen/news/die-nationale-armutskonferenz-prangert-an-armut-in-deutschland-ist-politisch-gewollt_aid_884325.html

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Bundestag – Antrag Bündnis90/Grüne “Unseriöses Inkasso eindämmen”

Der Antrag ( Drucksache 17/11837: “Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf, 1. umgehend einen Gesetzentwurf zur Einführung einer Inkassokostenordnungvor zulegen, in welcher Inkassoregelsätze festgelegt werden. DieInkassokostenordnung sollte dabei grundsätzlich am Aufwand im konkreten Fall orientiert sein und Höchstgrenzen für Gebühren typischer Inkassotätigkeiten vorsehen.”) wurde in den Rechtsausschuss überwiesen.

Quelle: http://dipbt.bundestag.de/extrakt/ba/WP17/496/49611.html

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Rechtsausschuss des Bundestages terminiert Anhörung zur Änderung der Verbraucherinsolvenz

www.forum-schuldnerberatung.de meldet: “Der Rechtsauschuss des Bundestages hat auf seiner letzten Sitzung des Jahres die ersten Termine für Anhörungen beschlossen. Den Auftakt bereitet am Montag, 14. Januar 2013, eine Anhörung anlässlich eines Regierungsentwurfs “zur Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens und zur Stärkung der Gläubigerrechte”. (17/11268). Die Expertenrunde soll um 11.30 Uhr beginnen. Die Fraktion “DIE LINKE” hat für die Anhörung Dr. Claus Richter (AG SBV) als Sachverständigen nominiert.”

Quelle: http://www.forum-schuldnerberatung.de/

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BSG: Kein Insolvenzbeschlag an bei der Deckung des Bedarfs gem. § 22 Abs. 1 SGB II zu berücksichtigendem Einkommen des Schuldners

Bundessozialgericht, Urteil vom 16.10.2012, B 14 AS 188/11 R: „Einkommen des Insolvenzschuldners, das bei der Deckung seines Bedarfs nach dem SGB 2 zu berücksichtigen ist, unterliegt nicht der Pfändung und Zwangsvollstreckung und wird daher auch nicht Teil der Insolvenzmasse.“
Aus dem Terminsbericht: „Erstattungen aus einer Betriebs- und Heizkostenabrechnung stellen Einkommen iS des § 11 SGB II dar. Nach § 22 Abs. 1 Satz 4 SGB II a.F. mindern Rückzahlungen und Guthaben, die den Kosten für Unterkunft und Heizung zuzuordnen sind, die nach dem Monat der Rückzahlung oder der Gutschrift entstehenden Aufwendungen. Hieran hat sich durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Klägers nichts geändert. Einkommen des Insolvenzschuldners, das bei der Deckung seines Bedarfs nach dem SGB II zu berücksichtigen ist, unterliegt nicht der Pfändung und Zwangsvollstreckung und wird daher auch nicht Teil der Insolvenzmasse.“

Diese Seite wurde (zuletzt) aktualisiert am: 17.07.2013

Tacheles Rechtsprechungsticker KW 50/2012

u.a. mit: 3.4 Landessozialgericht Hessen, Urteil vom 29.10.2012 – L 9 AS 357/10 Entscheidend für die Abgrenzung von Einkommen und Vermögen ist im Falle einer Erbschaft, ob der Erbfall vor der (ersten) Antragstellung eingetreten ist. Liegt der Erbfall vor der ersten Antragstellung, handelt es sich um Vermögen.
4.1 Sozialgericht Karlsruhe, Urteil vom 25.10.2012 – S 4 AS 2654/11 Unterkunftskosten aufgrund eines Mietvertrags unter Verwandten sind nicht zu berücksichtigen, wenn durchgreifende Zweifel an der Ernsthaftigkeit der Mietzinsforderung und dem tatsächlichen Vollzug des angeblichen Mietverhältnisses bestehen.

Quelle: http://www.tacheles-sozialhilfe.de/harry/view.asp?ID=2133

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