Jetzt anmelden: Online-Seminar “Unterhalt im Spannungsverhältnis Insolvenz” am 20.6.2024 mit mit Gabriele Janlewing

Rechtsprechungsticker von Tacheles KW 21/2011

darin u. a. das zuvor genannte BSG-Urteil zu den rechtswidrigen Mahngebühren und auch: Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen Beschluss vom 07.04.2011, L 7 AS 267/11 NZB: “Kosten für das Kabelfernsehen und die Anschlussnutzungsgebühren sind nur dann zu übernehmen, wenn diese mietvertraglich geschuldet sind” u.a.

Quelle: http://www.tacheles-sozialhilfe.de/harry/view.asp?ID=1998

Hinweis: diese Meldung ist ein automatischer Archiv-Import