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Hartz-IV: Anrechnung der Aufwandsentschädigung

Arbeitslosengeld-II Bezieher, die sowohl Erwerbseinkommen erzielen als auch Aufwandsentschädigungen erhalten, werden schlechter gestellt als bisher.

Quelle: http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/hartz-iv-anrechnung-der-aufwandsentschaedigung-1675.php

Hinweis: diese Meldung ist ein automatischer Archiv-Import

Diese Seite wurde (zuletzt) aktualisiert am: 13.04.2016