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Seite “Materialien und Arbeitshilfen zum Pfändungsschutzkonto (P-Konto)” vom forum-schuldnerberatung.de aktualisiert

Dabei der Hinweis: “Hier nochmals der Hinweis, dass die Banken und Sparkassen den Sockelbetrag automatisch umstellen und auch die Freibeträge für Unterhaltspflichten/BG-Mitglieder erhöhen, so dass keine korrigierten Bescheinigungen notwendig werden. Dies entspricht nicht nur der Ansicht des AK Girokonto der AGSBV, sondern auch einer Empfehlung, die der ZKA (Zentraler Kreditausschuss der Bankenwirtschaft) seinen Mitgliedsverbänden gegeben hat.”

Quelle: http://www.f-sb.de/service_ratgeber/pkonto/pkonto.htm

Hinweis: diese Meldung ist ein automatischer Archiv-Import

Diese Seite wurde (zuletzt) aktualisiert am: 13.04.2016