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“Jetzt Anträge für höhere Hartz IV-Regelleistungen und Bildung und Teilhabe stellen”

Das Erwerbslosen Forum Deutschland stellt, zwei Anträge und Widersprüche zur Verfügung.
siehe auch “Verfassungsgericht soll bei Hartz IV eingreifen” (Süddeutsche)

Quelle: http://www.elo-forum.org/infos-abwehr-behoerdenwillkuer/68973-antraege-hoehere-hartz-iv-regelleistungen-bildung-teilhabe-stellen.html#post775612

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Diese Seite wurde (zuletzt) aktualisiert am: 13.04.2016

Themenchats Schuldenprävention (PDF)

Von heute bis 18. Februar 2011 gibt es vier Chats der Bundeskonferenz für Erziehungsberatung (www.bke.de) und uns:
– Kostenfallen Handy und Internet
– Cool sein – ohne Schulden
– Kinder, Knete und Konsum: Wenn Kinder immer alles haben wollen
– Hilfe, mein Kind macht Schulden

Morgen findet auch die Fachtagung: “Überschuldungsprävention in der Sozialen Arbeit” vom SPFZ statt (PDF).

Quelle: http://soziale-schuldnerberatung-hamburg.de/material/2011/temp/chat.pdf

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Anrechnung von Elterngeld: Musterklage von “TuWas”

“Das Arbeitslosenprojekt TuWas der Fachhochschule Frankfurt am Main hat einen Musterwiderpruch und eine Musterklage gegen die Anrechnung des Elterngeldes bei Hartz IV entwickelt. Beim Elterngeld werden Erziehende und Kinder unterschiedlich behandelt – je nach sozialem Status. Das ist politisch ein Skandal und kann auch verfassungswidrig sein.”

Quelle: http://www.erwerbslos.de/component/content/article/56-rechtshilfen/511-anrechnung-von-elterngeld-musterklage-von-qtuwasq.html

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Rechtsprechungsticker von Tacheles KW 06/2011

u.a. mit dem BSG, der zwischen Arbeitsunfähigkeit, und der fehlenden Fähigkeit, beim Leistungsträger zu erscheinen, unterscheidet

Quelle: http://www.tacheles-sozialhilfe.de/harry/view.asp?ID=1977

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BGH: Aufhebung der Stundung wegen Verletzung der Erwerbsobliegenheit setzt Gläubigerbeeinträchtigung voraus

Der BGH setzt seine Rechtsprechung, die streng eine Gläubigerbeeinträchtigung fordert, fort. Kann kein pfändbares Einkommen erzielt werden, macht das Pochen aud die Obliegenheit keinen Sinn.
Beschluss des IX. Zivilsenats vom 02.12.2010, IX ZB 160/10

Quelle: http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&sid=273612c70c75a8edf8de9b85d24c990a&nr=54664&pos=0&anz=1

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