VZ Hamburg: Seminar zum Insolvenzverfahren – auch und gerade für (ehemals) Selbständige (PDF)

Montag, 8. Februar 2010, 18.30 – 20.30 Uhr, Verbraucherzentrale Hamburg, Kirchenallee 22, Vortragsraum (UG), Referent: Prof. Dr. Ulrich Krüger, Jurist und Hochschullehrer, Teilnehmerbeitrag: 10 Euro, Anmeldung erbeten: Tel. 040-24 832-108
“Dieses Seminar richtet sich vor allem an (ehemalige) Selbständige und klärt u.a. die Frage, wie eine Restschuldbefreiung trotz fortgesetzter selbständiger Tätigkeit möglich ist.”

Quelle: http://www.lag-sb-hh.de/material/VZHH_2010_02.pdf

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Paritätischer fordert Totalrevision von Hartz IV: “Zeit der Reförmchen ist vorbei”

Quelle: http://www.der-paritaetische.de/245/?tx_ttnews[tt_news]=3434&cHash=df99e27e16

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Diese Seite wurde (zuletzt) aktualisiert am: 13.04.2016

“Erwerbslos in Hamburg” – Broschüre und Links

In der 2009 aktualisierten Broschüre Erwerbslos in Hamburg stellen Selbsthilfegruppen, Initiativen und Einrichtungen der Hamburger Erwerbslosenszene sich und ihre Angebote vor.
Links zu “Zentrale Anlaufstellen”, “Selbsthilfegruppen” und “Beratungstellen”

Quelle: http://rotes-heft.dcornelius.de/

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GAL: Rundfunkgebühren – “Unverantwortliche Panikmache”

Quelle: http://www.gal-fraktion.de/cms/presse/dok/321/321762.rundfunkgebuehren_unverantwortliche_pani.html

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Geld zurück von der Versicherung?

Vorgestern wies PlusMinus (ARD) auf ein BGH-Urteil vom 29.7.09 mit dem Aktenzeichen Az. I ZR 22/07 hin.
“Daraus folgt für Versicherungsverträge mit Ratenzahlung: es muss der effektive Jahreszins angegeben werden, ist das nicht der Fall, gilt automatisch ein gesetzlicher Effektivzins von 4 % (BGB §§ 499,502). Das Urteil trifft außer auf Krankenversicherungen auf alle privaten Versicherungssparten zu, die in Raten gezahlt werden, zum Beispiel KFZ, Riester, oder Berufsunfähigkeit, allerdings nur für Verträge von über 200 Euro Jahresprämie.”
siehe auch die Seite der Verbraucher-Zentrale Hamburg zum Thema:
“Wer mit seinem Versicherungsunternehmen vereinbart hat, die Prämie monats- oder quartalsweise zu bezahlen, hat gute Aussichten, Geld von seinem Unternehmen zurück zu bekommen. Denn die Versicherer müssen für die verlangten Teilzahlungszuschläge den ?echten? Preis als effektiven Jahreszins angeben ? was praktisch nie geschehen ist.” Mit Musterschreiben!

Quelle: http://www.daserste.de/plusminus/beitrag_dyn%7Euid,auuh8tqaj4fp1mae%7Ecm.asp

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Regierung: Teilzeitbeschäftigung nimmt zu

Sozialversicherungspflichtige Vollzeitstellen nehmen im Trend ab, sozialversicherungspflichte Teilzeitstellen zu. Dies geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke hervor. Von Juni 1999 bis Juni 2008 habe die Vollzeitbeschäftigung um 1,36 Millionen oder 5,7 Prozent auf 22,44 Millionen abgenommen, die Teilzeitbeschäftigung um 1,33 Millionen oder 36 Prozent auf 5 Millionen zugenommen, schreiben die Experten des Bundesarbeitsministeriums. (hib 2010 Nr. 005)

Quelle: http://www.bundestag.de/presse/hib/2010_01/2010_005/03.html

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Rechtsprechungsticker von Tacheles 02 KW / 2010

Quelle: http://www.tacheles-sozialhilfe.de/harry/view.asp?ID=1885

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Was ich als Mieter wissen muss – Ratgeber der Verbraucherzentralen

“Der akutalisierte Ratgeber der Verbraucherzentralen informiert über alles Wissenswerte rund um die Miete. Beispiele aus der aktuellen Rechtssprechung, Musterschreiben und Formulierungshilfen unterstützen Mieter, damit sie ihre Rechte im Streitfall effektiv durchsetzen und eine gerichtliche Auseinandersetzung gut und mit Erfolg durchstehen können.”

Quelle: http://www.vzbv.de/go/presse/1255/index.html?ref_presseinfo=true

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Sozialleistungen zur Armutsvermeidung in den Hamburger Stadtteilen 2008

Statistisches Amt für Hamburg und Schleswig-Holstein – Spezial I 2010:
Am Jahresende 2008 lebten in Hamburg 13 Prozent der Einwohnerinnen und Einwohner von staatlichen Transferleistungen zur Sicherstellung der laufenden Lebensführung. Am höchsten war die Hilfequote mit fast 30 Prozent im Stadtteil Veddel.
PDF-Datei

Quelle: http://statistik-nord.de/publikationen/anzeige/statistik-informiert-spezial-i/2010/

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OLG Köln: Unerlaubter Musikdownload – Anschlussinhaberin haftet für Ehemann und Kinder

“Nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Köln vom 23.12.2009 (Az. 6 U 101/09) hat eine Frau aus Oberbayern 2.380,00 Euro Abmahnkosten nebst Zinsen an 4 führende deutsche Tonträgerhersteller zu zahlen. … Auch habe die Anschlussinhaberin nicht erläutert, ob hinreichende technische Sicherungen an ihrem Computer eingerichtet gewesen seien, wie etwa eine Firewall, die einen Download hätte verhindern können, oder die Einrichtung von Benutzerkonten mit beschränkten Rechten. Die Mutter der beiden Jungen habe im Prozess auch nicht deutlich machen können, dass sie ihren elterlichen Kontrollpflichten nachgekommen sei. Das bloße Verbot, keine Musik aus dem Internet downzuloaden und an Internet-Tauschbörsen teilzunehmen, genüge zur Vermeidung von Rechtsverletzungen durch die Kinder nicht, wenn dies praktisch nicht überwacht und den Kindern freie Hand gelassen werde. Daher sei die Anschlussinhaberin letztlich als verantwortlich anzusehen und hafte für die Urheberrechtsverletzungen.”

Ergänzung 8.7.2015: siehe auch www.soziale-schuldnerberatung-hamburg.de/2015/lg-bielefeld-verurteilt-12-jaehrigen-wegen-filesharings-zur-zahlung-von-ca-1300-euro

Diese Seite wurde (zuletzt) aktualisiert am: 08.07.2015