Geld zurück von der Versicherung?

Vorgestern wies PlusMinus (ARD) auf ein BGH-Urteil vom 29.7.09 mit dem Aktenzeichen Az. I ZR 22/07 hin.
“Daraus folgt für Versicherungsverträge mit Ratenzahlung: es muss der effektive Jahreszins angegeben werden, ist das nicht der Fall, gilt automatisch ein gesetzlicher Effektivzins von 4 % (BGB §§ 499,502). Das Urteil trifft außer auf Krankenversicherungen auf alle privaten Versicherungssparten zu, die in Raten gezahlt werden, zum Beispiel KFZ, Riester, oder Berufsunfähigkeit, allerdings nur für Verträge von über 200 Euro Jahresprämie.”
siehe auch die Seite der Verbraucher-Zentrale Hamburg zum Thema:
“Wer mit seinem Versicherungsunternehmen vereinbart hat, die Prämie monats- oder quartalsweise zu bezahlen, hat gute Aussichten, Geld von seinem Unternehmen zurück zu bekommen. Denn die Versicherer müssen für die verlangten Teilzahlungszuschläge den ?echten? Preis als effektiven Jahreszins angeben ? was praktisch nie geschehen ist.” Mit Musterschreiben!

Quelle: http://www.daserste.de/plusminus/beitrag_dyn%7Euid,auuh8tqaj4fp1mae%7Ecm.asp

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