hib: Regierung weist Änderungswünsche zur Verbraucherinsolvenzreform zurück

Die Bundesregierung lehnt die Änderungsvorschläge des Bundesrates an der geplanten Reform des Verbraucherinsolvenzverfahrens weitgehend ab. Die Länderkammer fordert in ihrer Stellungnahme zum Gesetzentwurf (16/7416) unter anderem, dass ein Schuldner die Kosten für den ihm zur Seite gestellten Treuhänder “vollständig aufbringt”. Die Regierung hält dagegen, dass die daraus entstehende Belastung von einem Großteil der Schuldner nicht getragen werden könnte und ihnen den Zugang zum Entschuldungsverfahren versperren würde.

Quelle: http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2008/2008_003/02.html

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