vzbv: Investmentgesetz: Faire Regeln zu Abschlusskosten gelten auch für Riester-Fondssparpläne

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) stellt klar, dass von dem seit Januar geltenden neuen Investmentgesetzes auch Kunden profitieren, die einen Riester-Fondssparplan abschließen. Demnach müssen auch bei Fondssparplänen die Abschlusskosten auf die Gesamtdauer des Vertrages verteilt werden und dürfen nicht, direkt zu Vertragsbeginn in Rechnung gestellt werden.

Quelle: http://www.vzbv.de/go/presse/960/index.html

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