Kürzung ALG II bei Verletzung der Meldepflicht zulässig

kostenlose-urteile.de: Arbeitslosengeld II kann um 10 % gekürzt werden, wenn ein Arbeitsloser ohne “wichtigen Grund” seiner Meldepflicht nicht nachkommt. Ein solch wichtiger Grund liegt nicht vor, wenn ein 12jähriges Kind von der Schule abgeholt werden muss. (Hessisches Landessozialgericht; Beschluss vom 11.02.2008, Aktenzeichen: L 6 AS 279/07 ER)

Quelle: http://www.kostenlose-urteile.de/newsview5573NFC.htm

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