zur Stromabstellung

kostenlose-urteile.de: Ist der Stromkunde mit seinen Zahlungen im Rückstand, darf trotzdem die Stromzufuhr nicht unterbrochen werden, wenn hinreichend Aussicht besteht, dass der Kunde seinen Verpflichtungen nachkommen wird. (Amtsgericht München; Urteil vom 19.09.2007, Aktenzeichen: 242 C 4590/07)

Quelle: http://www.kostenlose-urteile.de/newsview5572NFC.htm

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