sozialleistungen.info weist auf ein Urteil des Landessozialgerichts Bayern vom 13.09.2007 (L 11 AS 164/07) hin. Danach sei kostenlose Verpflegung nach § 2 Abs. 4 Arbeitslosengeld II/Sozialgeld-Verordnung (Alg II-V) als geldwerter Vorteil anzusehen und müsse damit als Einkommen bei der Berechnung der Transferzahlungen des ALG II mit berücksichtigt werden.
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