Eine Unterbrechung des Studiums kann laut LSG Berlin-Brandenburg zu Anspruch auf ALG II führen

Geklagt hatte ein Student, der sein Studium nachweislich aufgrund einer psychischen Erkrankung unterbrechen musste. Das Gericht gab dem klagenden Studenten recht und begründete seine Entscheidung damit, dass § 7, Absatz 5, Satz 1 SGB II nicht greife, weil während der Unterbrechung des Studiums eine Förderung durch BAföG nicht möglich sei. (AZ: L 25 B 146/08 AS ER)

Quelle: http://www.sozialleistungen.info/news/21.02.2008-eine-unterbrechung-des-studiums-kann-laut-gerichtsbeschluss-zu-anspruch-auf-alg-ii-fuehren/

Hinweis:
diese Meldung ist ein automatischer Archiv-Import