Vertragliche Preisänderungsklauseln der Gasversorger dürfen die Kunden nicht unangemessen benachteiligen. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.
* Bundesgerichtshof; Urteil vom 29.04.2008 [Aktenzeichen: KZR 2/07]
Quelle: http://www.kostenlose-urteile.de/newsview5981NFC.htm
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