Vertrauensschutz bei Rentenbescheid

Versicherte können bei wahrheitsgemäßen Angaben grundsätzlich auf die Rechtmäßigkeit eines begünstigenden Rentenbescheides vertrauen, sofern diesem komplizierte Berechnungen zugrunde liegen. Die mögliche Kenntnis des Anwalts von der Rechtswidrigkeit des Bescheides kann ihnen nicht entgegengehalten werden.

Quelle: http://www.kostenlose-urteile.de/newsview5983NFC.htm

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