Das Gesetz verpflichtet Behörden, die Verbraucher in wichtigen Fällen von sich aus zu informieren: zum Beispiel bei Gesundheitsgefahren, Verstößen gegen das Lebensmittelrecht,etc. Weiterhin gibt das neue VIG jeder Bürgerin und jedem Bürger das Recht auf Auskunfts- und Akteneinsicht gegenüber den Behörden.
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