Am 1. Mai tritt auch der letzte Teil des Gesetzes zur Neuregelung des Rechts auf Verbraucherinformation (VIG) in Kraft.

Das Gesetz verpflichtet Behörden, die Verbraucher in wichtigen Fällen von sich aus zu informieren: zum Beispiel bei Gesundheitsgefahren, Verstößen gegen das Lebensmittelrecht,etc. Weiterhin gibt das neue VIG jeder Bürgerin und jedem Bürger das Recht auf Auskunfts- und Akteneinsicht gegenüber den Behörden.

Quelle: http://www.bundesregierung.de/nn_1524/Content/DE/Artikel/ArtikelNeuregelungen/2008/2008-04-30-gesetzliche-neuregelungen-mai-2008.html

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