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Der Begriff der Wohnungserstausstattung meint nicht nur die Ausstattung mit einer kompletten Wohnungseinrichtung, sondern erfasst auch einzelne Einrichtungsgegenstände. Zu diesem Urteil kam der 14. Senat des Bundessozialgerichts (Az. B 14 AS 64/07 R).
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Diese Seite wurde (zuletzt) aktualisiert am: 13.04.2016