BM Justiz: Weg frei für neues Verfahren in Familiensachen

“Das gerichtliche Verfahren in Familiensachen wird grundlegend reformiert. Das Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) hat den Bundesrat passiert. Auf Vorschlag von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries hatte der Deutsche Bundestag das Gesetz im Juni 2008 beschlossen. Das gerichtliche Verfahren in Familiensachen wird erstmals in einer einzigen Verfahrensordnung zusammengefasst und vollständig neu geregelt. Mit dem neuen Recht werden die Möglichkeiten verbessert, familiäre Auseinandersetzungen vor Gericht so fair und schonend wie möglich auszutragen.”

Quelle: http://www.bmj.de/enid/e87785e18962ec1a9ff951e8e7957131,35589a6d6f6465092d09093a09636f6e5f6964092d0935333737/Pressestelle/Pressemitteilungen_58.html

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