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NDR – Markt im Dritten: Einkaufen auf Pump: Der gefährliche Weg in die Schuldenfalle

Fernsehen, Sofa, Auto – all das ist einfach zu bekommen, selbst wenn man nicht genug Geld dafür hat. Jetzt kaufen später zahlen: Null-Prozent-Angebote und vermeintlich günstige Finanzierungsmöglichkeiten klingen sehr verlockend. Doch wer da den Überblick verliert, landet schnell in der Schuldenfalle.

Quelle: http://www3.ndr.de/ndrtv_pages_std/0,3147,OID4649766_REF2436,00.html

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epd.de: BGH stützt alleinerziehende berufstätige Mütter

Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat das Recht Alleinerziehender auf volle Erwerbstätigkeit gestärkt. Wird für die Kinder dadurch ein Ganztagsplatz im Kindergarten nötig, muss sich danach der Vater (oder auch die unterhaltspflichtige Mutter) an den Mehrkosten beteiligen. XII ZR 150/05

Quelle: http://www.epd.de/sozial/sozial_index_54895.html

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Behörden müssen Monatsticket für Kinder von Hartz IV-Empfängern bezahlen

sozialleistungen info: Der Hartz IV-Regelsatz für ein Kind beträgt normalerweise 207 Euro (278 Euro für Jugendliche) im Monat und liegt damit im Falle eines Kindes bei 60% dessen, was ein Erwachsender Hartz IV- Empfänger bekommt. Damit die Kosten für die Fahrt der Kinder zur Schule gedeckt werden können, muss die zuständige Arge oder das entsprechende Jobcenter für die Kosten einer Monatskarte aufkommen, die dafür notwendig ist. Dies hat das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen hat am 03.12.2007 entschieden (Az.: L 7 AS 666/07 ER).

Quelle: http://www.sozialleistungen.info/news/15.03.2008-behoerden-muessen-monatsticket-fuer-kinder-von-hartz-iv-empfaengern-bezahlen/

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Diese Seite wurde (zuletzt) aktualisiert am: 13.04.2016

aus dem elo-forum: “Was man als Erwerbsloser zur Gegenwehr wissen muss…”

Quelle: http://www.elo-forum.org/abwehr-von-beh-rdenwillk-r/7239-man-als-erwerbsloser-zur-gegenwehr-alles-wissen-muss.html

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zum Lastschriftwiderruf im Insolvenzverfahren: Beschluss AG München (PDF)

aus www.forum-schuldnerberatung.de:
“Wie uns Rechtsanwalt Mike Tschirschwitz, Kanzlei Lauterbach & Partner, München, mitteilt, hat das Amtsgericht München am 07.03.2008 einen Beschluss zum Lastschriftwiderruf des Treuhänders im eröffneten Insolvenzverfahren getroffen, der im Gegensatz zum Beschluss des AG Hamburg vom 28.06.2007 steht: Leitsatz: Zum Widerruf einer Lastschrift, die ein Gläubiger vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens berechtigt eingezogen hat, ist ein Treuhänder nicht befugt.

Quelle: http://www.f-sb.de/download/agmuc_ls_widerruf.pdf

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Die Freigabe von Sozialleistungs-Gutschriften bei gepfändeten Postbankgirokonten (PDF)

ebenfalls aus www.forum-schuldnerberatung.de:
“Die Postbank führt ca. 4,5 Mio. private Girokonten; darunter befindet sich ein größerer Anteil an Guthabenkonten mit erhöhtem Pfändungsrisiko. Daher verwundert es nicht, dass die Auszahlung von Sozialleistungen auf “gesperrten” Postbank-Konten ein Dauerthema in der Sozialen Schuldnerberatung darstellt. Am 1. Februar 2008 fand an der EFH Darmstadt ein Praxisforum Spezialisierte Schuldner- und Insolvenzberatung zu dieser Thematik statt, an dem auch der Abteilungsleiter Kontoführung in Dortmund, teilnahm. Das Ergebnis des konstruktiven Austauschs haben Prof. Dieter Zimmermann und Thomas Zipf festgehalten.”

Quelle: http://lag-sb-hh.de/material/freigabepostbankkonten_03_2008.pdf

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Flyer der vzbv zur unerwünschten Telefonwerbung (PDF)

Quelle: http://www.vzbv.de/mediapics/flyer_telefonwerbung_vzen_2007.pdf

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Das Bundessozialgericht will sich noch dieses Jahr mit der Hartz IV-Versorgung für Kinder beschäftigen

Nach einem Bericht aus der Wochenzeitung “Die Zeit” will das Bundessozialgericht noch im Jahre 2008 die Frage klären, ob der Regelsatz für Kinder nach Hartz IV richtig bestimmt worden ist oder nicht. Laut Peter Udsching, dem Vorsitzenden Richter des Bundessozialgerichtes habe man es versäumt, auf die Grundbedürfnisse der Kinder in angemessener Weise einzugehen.

Quelle: http://www.sozialleistungen.info/news/13.03.2008-das-bundessozialgericht-will-sich-noch-dieses-jahr-mit-der-hartz-iv-versorgung-fuer-kinder-beschaeftigen/

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Diese Seite wurde (zuletzt) aktualisiert am: 13.04.2016

Neue Einkommensberechnung bei selbständig tätigen Arbeitslosengeld II-Aufstockern ist rechtmäßig

Im Steuerrecht anerkannte Werbungskosten sind nicht mehr abzugsfähig. Die geltende verschärfte Anrechnung von Einkommen aus selbständiger Tätigkeit auf das Arbeitslosengeld II ist rechtmäßig. Dies hat das Sozialgericht Dresden bestätigt.

Quelle: http://www.kostenlose-urteile.de/newsview5732NFC.htm

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Änderung der BGB-Informationspflichten-Verordnung tritt am 1. April 2008 in Kraft

BMJ Pressemitteilung: Bei bestimmten Vertriebsarten (etwa bei Haustür- und Fernabsatzgeschäften wie dem Verkauf über das Internet) und Vertragstypen (etwa bei Teilzeit-Wohnrechteverträgen) haben Verbraucherinnen und Verbraucher ein Widerrufsrecht, das teilweise durch ein Rückgaberecht ersetzt werden kann.

Quelle: http://www.bmj.de/bgbinfovo

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