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Behörden müssen Monatsticket für Kinder von Hartz IV-Empfängern bezahlen

sozialleistungen info: Der Hartz IV-Regelsatz für ein Kind beträgt normalerweise 207 Euro (278 Euro für Jugendliche) im Monat und liegt damit im Falle eines Kindes bei 60% dessen, was ein Erwachsender Hartz IV- Empfänger bekommt. Damit die Kosten für die Fahrt der Kinder zur Schule gedeckt werden können, muss die zuständige Arge oder das entsprechende Jobcenter für die Kosten einer Monatskarte aufkommen, die dafür notwendig ist. Dies hat das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen hat am 03.12.2007 entschieden (Az.: L 7 AS 666/07 ER).

Quelle: http://www.sozialleistungen.info/news/15.03.2008-behoerden-muessen-monatsticket-fuer-kinder-von-hartz-iv-empfaengern-bezahlen/

Hinweis:
diese Meldung ist ein automatischer Archiv-Import

Diese Seite wurde (zuletzt) aktualisiert am: 13.04.2016