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LAG Schuldnerberatung Hamburg fordert: Sozialleistungsempfänger automatisch vom Rundfunkbeitrag befreien

Hier unsere heutige Pressemitteilung: „Die Landesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung Hamburg e.V. (LAG) fordert, dass alle Personen, die auf SGB II- oder auf SGB XII-Leistungen angewiesen sind, per automatisiertem Verfahren und nicht mehr nur auf gesonderten Antrag vom Rundfunkbeitrag befreit werden.

„Dass Antragsprinzip führt dazu, dass viele Befreiungen vom Rundfunkbeitrag nicht erfolgen, obwohl die Voraussetzungen dazu an sich vorliegen“, stellt Matthias Butenob vom Vorstand der LAG fest und ergänzt: „Dies führt sehr häufig dazu, dass überschuldetet Ratsuchende auch noch Schulden beim sogenannten Beitragsservice der Rundfunkanstalten anhäufen und mit unsinnigen Vollstreckungsversuchen konfrontiert werden.“

Die LAG begrüßt daher den Vorstoß der Hamburger Bürgerschaftsfraktion DIE LINKE, die Rundfunkbeitragsbefreiungen entsprechend zu vereinfachen1. Sie wundert sich, dass zwar auf der einen Seite der Beitragsservice automatisch die Daten von den Einwohnermeldeämtern erhält2, dies aber auf der Beifreiungsebene nicht geschieht. Vielen Befreiungsberechtigen ist entweder gar nicht bewusst, dass sie einen Anspruch auf Befreiung vom Rundfunkbeitrag haben oder aber sie wissen nicht, dass sie einen entsprechenden Antrag stellen müssen. Selbst wenn sie dies wissen, sind sie von der Befreiungsprozedur überfordert.

Die LAG besteht seit 2007 und ist ein Zusammenschluss von über 50 Schuldnerberaterinnen und -beratern, Schuldnerberatungsstellen, Rechtsanwältinnen und -anwälten sowie anderen Personen, die sich im Bereich Schuldnerberatung engagieren.“

1 Drucksache 21/16509
https://www.buergerschaft-hh.de/parldok/dokument/66031/rundfunkbeitragsbefreiungen_vereinfachen.pdf)

2  § 14 Abs. 9 + 9a des Rundfunkbeitragsstaatsvertrag
https://www.rundfunkbeitrag.de/e175/e4794/Rundfunkbeitragsstaatsvertrag.pdf