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Hamburg: kommt die zentrale KassenServiceAgentur?

Im rot-grünen Koalitionsvertrag vom April 2025 steht auf Seite 6:

Umgekehrt muss die Stadt effizienter in ihrem Forderungsmanagement werden. Derzeit sind ca. 650 Gläubigerdienststellen in den Behörden und Ämtern für die Geltendmachung von Forderungen zuständig; hier soll geprüft werden, wie eine gemeinsame KassenServiceAgentur als zentrale Plattform geschaffen werden kann.

Dazu gibt es nun eine

Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Milan Pein (SPD), Clarissa Herbst (SPD), Dennis Paustian-Döscher (GRÜNE) und Dr. Selina Storm (GRÜNE) vom 15.06.26 mit dem Betreff Zentrales Forderungsmanagement

Die Antwort des Senats liegt vor und ist unter Drucksache 23/4458 zu finden. Daraus:

„Nach Auffassung des Gutachters gibt es hinsichtlich eines zentralen Forderungsmanagements keine grundsätzlichen rechtlichen Hindernisse. Er empfiehlt die Einrichtung eines solchen zentralen Forderungsmanagements, wobei die Sachkompetenz über die inhaltliche Entscheidung – also über die rechtlichen Regelungen im Verwaltungsakt selbst und über deren Änderung – bei dem jeweiligen Fachressort verbleiben müsse. (…)

Ein zentrales Mahnwesen und eine zentrale Vollstreckung aller Forderungen der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH) bestehen bisher nicht. Die Landeshauptkasse beim Landesbetrieb Kasse.Hamburg ist für Forderungen zuständig, die nach den Vorschriften des Hamburgischen Verwaltungsvollstreckungsgesetzes beigetrieben werden. Die Steuerkasse ist für Forderungen nach der Abgabenordnung und die Justizkasse ist für Forderungen nach dem Justizbeitreibungsgesetz zuständig. (…)

In der Landeshauptkasse besteht ein offener Forderungsbestand von rund 350 Millionen Euro, in der Justizkasse sind es rund 34 Millionen Euro und in der Steuerkasse beläuft sich der Betrag auf rund 1 Milliarden Euro. Gut die Hälfte dieser „offenen Beträge“ entfällt jedoch auf gestundete oder ausgesetzte Forderungen, deren Zahlung noch nicht fällig ist.“