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Bundesregierung will „Transparenz und Verbraucherschutz beim Scoring stärken“

Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes beschlossen – nachlesbar als Bundesrat-Drs. 72/24. Aus der Einleitung:

„Der Koalitionsvertrag (Zeilen 5763 f.) sieht darüber hinaus vor: „Wir werden umgehend prüfen, wie die Transparenz beim Kredit-Scoring zugunsten der Betroffenen erhöht werden kann. Handlungsempfehlungen werden wir zeitnah umsetzen.“ Dies und das Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 7.12.2023 – C-634/21 „SCHUFA Holding (Scoring)“ aufgreifend, wird § 31 durch einen neuen § 37a ersetzt (…)

In § 34 ist klarzustellen, dass das Auskunftsrecht nach Artikel 15 der Verordnung (EU) 2016/679 nicht aufgrund privater, sondern nur aufgrund öffentlich-rechtlicher Satzungen eingeschränkt werden kann (…)“

Siehe auch die Darstellung des BMUV.