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vzbv zu Gaspreisbremsen:  Abschläge über 1.000 Euro

Am1. März traten die Preisbremsen für Strom, Erdgas und Wärme in Kraft, mit denen die Bundesregierung Verbraucher:innen entlasten möchte. Gleichzeitig gibt es erste Hinweise auf völlig überhöhte März-Abschläge aus den Verbraucherzentralen. In Einzelfällen berichten Verbraucher:innen von Abschlägen von 1.000 Euro und mehr. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) empfiehlt, sowohl die Informationsschreiben als auch die neuen Abschläge genau zu prüfen und ruft Verbraucher:innen dazu auf, Probleme unter www.verbraucherzentrale.de zu melden.

„Die Energiepreisbremsen sollen die Bürger:innen entlasten. Umso ärgerlicher, dass mancher Anbieter offensichtlich versucht, abzukassieren und völlig überhöhte Abschläge durchzudrücken. Der vzbv wird das prüfen und gegen Abzocke und etwaige rechtswidrige Praktiken vorgehen. Verbraucher:innen sollten wachsam sein und ihre Probleme über unseren Verbraucheraufruf online melden oder direkt Rat in den Verbraucherzentralen einholen“, sagt vzbv-Vorständin Ramona Pop.

Die Preisbremsen gelten rückwirkend auch für Januar und Februar. Der vzbv fordert die Versorger deshalb auf, die Entlastungen fristgerecht bis Ende März an ihre Kund:innen zurückzuerstatten. „Die Verbraucher:innen haben lange auf diese Entlastungen gewartet. Jetzt brauchen sie Transparenz und fristgerechte Erstattungen. Hier sind die Unternehmen in der Pflicht“, so Pop.

Trotz der Preisbremsen empfiehlt der vzbv weiterhin, Energie zu sparen. Die Preisbremsen deckeln schließlich nur 80 Prozent des Verbrauchs bei Gas, Fernwärme und Strom ab, verglichen mit dem Vorjahresverbrauch. Energiesparen hilft somit Geld zu sparen und ist zudem wichtig für die Versorgungssicherheit im nächsten Winter.

Unter https://www.verbraucherzentrale.de/erfahrungen-mit-entlastungspaketen können Verbraucher:innen ihre Erfahrungen mit der Soforthilfe Gas und den Preisbremsen Strom bzw. Gas und Wärme melden. Den vzbv interessieren alle auftretenden Probleme mit den Energieversorgern:

Hatten Verbraucher:innen beispielsweise Probleme mit unverständlichen Informationsschreiben, falsch berechneten Abschlagsanpassungen, fehlerhaften Abrechnungen oder sonstigen Vorgängen? 

Quelle: PM vzbv