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vzbv: Verbraucher:innen können Verträge mit nowenergy, primastrom und voxenergie vorzeitig beenden

vzbv-Meldung: „Sie wurden von nowenergy, primastrom oder voxenergie (alles Töchter der primaholding GmbH) angerufen? Ihnen wurde bei dem Telefonat ein Strom- oder Gaslieferungsvertrag zu unerwartet hohen Preisen aufgeschwatzt? Dann haben Sie nach Auffassung des Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) gute Chancen, diesen Vertrag vorzeitig zu beenden. Eventuell können Sie bereits gezahlte Abschläge sogar vollständig zurückverlangen. Selbst wenn Sie bereits Strom- oder Gas bezogen haben.

Der vzbv hilft Ihnen, wenn Sie den Vertrag kündigen oder widerrufen wollen. Dafür prüft er eine Sammelklage, um die Unternehmen notfalls gerichtlich zu zwingen, dass sie die Forderungen der betroffenen Verbraucher:innen erfüllen. 

Hier erhalten Sie auch einen Musterbrief, um Ihre Kündigung oder Ihren Widerruf zu erklären bzw. Ihre sonstigen Ansprüche (z.B. wegen unzulässiger Preiserhöhung) geltend zu machen.“

Und hier: „Die Unternehmen der primaholding-Gruppe belehren in Verträgen für Strom und Gas nach Ansicht des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) unzureichend über das Widerrufsrecht. Der vzbv prüft daher eine Sammelklage gegen die primaholding GmbH und bittet Betroffene, sich online unter www.sammelklagen.de/primaholding zu melden.“