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AG Berlin-Neukölln zu Inkassokosten

Frank Wiedenhaupt von der Berliner Stadtmission, Schuldner- und Insolvenzberatung für Kleinstselbstständige berichtet: „Wer kennt das nicht: man sitzt an einer Forderungsaufstellung von EOS Investment GmbH, vertreten durch den EOS Deutscher Inkasso-Dienst und fragt sich welche Inkassokosten zulässig sind, ob die Forderung vielleicht schon verjährt und wie das mit Mahngebühren und überhaupt ist.

Das Amtsgericht Neukölln hat sich nun die Mühe gemacht, quasi ein Art Tutorial für die Überprüfung der Rechtmäßigkeit der Forderung(en) zu entwickeln.

Hier findet Ihr seine Verfügung an die Gläubiger-Anwaltskanzlei, die aufgrund des Widerspruchs meines selbstständigen Klienten gegen den Vollstreckungsbescheid Klage vor dem AG Neukölln erhoben hat.

Die Rechtsanwaltsgesellschaft, die EOS Investment GmbH vertritt/vertreten hat, hat die Klage zurückgenommen. Mein Klient freut sich. Ich hätte gerne ein Urteil gehabt.“

Dokumentation des Vorgangs als PDF-Datei (Vollstreckungsbescheid / gerichtliche Verfügung als Scan, sowie Verfügung als Text)

Vielen Dank an Herrn Wiedenhaupt fürs Teilen! Gerne andere Fälle u.ä. an uns senden. Bei dieser Gelegenheit auch noch einmal der Hinweis auf die Musterfeststellungsklage der vzbv in Sachen EOS.