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Referentenentwurf eines Gesetzes zur Regelung eines Sanktionsmoratoriums

Update 17.3.2022: RegE zum SGB II-Sanktionsmoratorium: “Meldeversäumnisse” bleiben sanktioniert


Das BMAS meldet: „Mit der Einführung eines Bürgergeldes ist vorgesehen, die vom Bundesverfassungsgericht im Jahr 2019 geforderte Neuregelung der Leistungsminderungen (sogenannte Sanktionen) vorzunehmen. Ein Moratorium soll die geltenden Sanktionsregelungen nun im Hinblick darauf bis zum Jahresende 2022 befristet außer Kraft setzen. Danach soll das Bürgergeld die Mitwirkungspflichten neu regeln.“

Referentenentwurf; dieser sieht einen neuen § 84 SGB II vor: „Die Anwendung der §§ 31a, 31b und 32 wird bis zum 31. Dezember 2022 ausgesetzt.“

Stellungnahmen:

Diese Seite wurde (zuletzt) aktualisiert am: 17.03.2022