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AG Norderstedt: Energiepreispauschale gem. §§ 112 ff EStG ist pfändbar

Update 3.1.2023: LG Hildesheim zur EStG-Energiepreispauschale nach neuem Recht


Das Amtsgericht Norderstedt ist der Ansicht, dass die Energiepreispauschale gem. §§ 112 ff EStG pfändbar sei; 66 IN 90/19 – Beschluss vom 15.09.2022.

Das ist wahrlich nicht unumstritten. Mehr dazu – auch mit Arbeitshilfen – unter

Ergänzung 20.10.2022: siehe auch Wissenschaftlicher Dienst Deutscher Bundestag

Diese Seite wurde (zuletzt) aktualisiert am: 03.01.2023