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Landtag NRW fordert Landesregierung auf, die „solide Weiterentwicklung der Schuldnerberatung“ zu prüfen – lehnt aber Recht auf Schuldnerberatung und Zusammenlegung von Schuldner- und Insolvenzberatung ab

Am 20.04.2021 hat der Landtag NRW bemerkenswerte Beschlüsse zur Schuldnerberatung gefasst. Es soll viel „geprüft“ werden.

  • Der CDU/FDP-Antrag „Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatung in NRW solide weiterentwickeln“ – Drucksache 17/13410 wurde angenommen.
  • Der SPD-Änderungsantrag – Drucksache 17/13552 – wurde abgelehnt.

Aus dem angenommenen Antrag: „Der Landtag beauftragt die Landesregierung,

  • eine angemessene Erweiterung des Zugangs zu kostenfreier Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatung zu prüfen.
  • eine organisatorische Zusammenlegung von Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatung zu prüfen (…)
  • eine Stärkung des außergerichtlichen Vergleichs zu forcieren. Dazu soll geprüft werden, in welchem Ausmaß die öffentliche Hand als Gläubiger (ökonomisch sinnvolle) außergerichtliche Einigungen verhindert und welche strukturellen Maßnahmen dagegen unternommen werden können.
  • die Präventionsarbeit zur Vermeidung von Überschuldung weiter zu stärken.“

Abgelehnt wurde

  • eine gesetzliche Grundlage zu schaffen, die für alle Ratsuchenden flächendeckend einen kostenlosen Zugang zur Schuldner-und Verbraucherinsolvenzberatung ermöglicht;
  • dem Landtag NRW einen Gesetzentwurf zur Zusammenlegung von Schuldner-und Verbraucherinsolvenzberatung vorzulegen gemäß dem Bayerischen Gesetz zur „Änderung des Gesetzes zur Ausführung der Sozialgesetze“ vom 31. Juli 2018.

Die Lektüre des Plenarprotokolls ist interessant. Video (ab 18:14 Uhr, unten rechts).