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Gerichtsvollzieherschutzgesetz im Bundesgesetzblatt verkündet

Wie vorgestern vermutet, ging es dann schnell: gestern wurde das Gerichtsvollzieherschutzgesetz im Bundesgesetzblatt verkündet, BGBl. 2021 I Nr. 20, 850. Damit treten heute (!) die Änderungen von § 850c, § 850f ZPO in Kraft (mehr hier und Synopse buzer.de).

Die anderen Änderungen werden im Wesentlichen am 1.1.2022 in Kraft treten, so dass Zeit besteht, sich damit zu befassen. Was aber geschehen sollte, da zahlreiche Vollstreckungsvorschriften als auch die InsO betroffen sind.