Die BAG hat eine Pressemitteilung zum gestrigen Regierungsentwurf eines Gesetzes zur weiteren Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens (mehr dazu in unserer Meldung) veröffentlicht:
„Das Bundeskabinett hat in der Sitzung vom 01.07.2020 die Verkürzung der Restschuldbefreiung auf drei Jahre ohne Mindestquote beschlossen und erfüllt damit eine Vorgabe der Europäischen Union. Die Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung e. V. (BAG-SB) begrüßt diese überfällige Verkürzung, die zum 01. Oktober in Kraft treten soll und dann für neue Anträge gilt. Wer jetzt mit der Antragstellung bis Oktober wartet, hat also die Chance, eher wirtschaftlich neu starten zu können. Dies ist insbesondere angesichts der zu erwartenden Covid-19-bedingten steigenden Zahl von Insolvenzen von Arbeitnehmern und Kleinbetrieben immens wichtig. (…)
Gleichzeitig enthält der Entwurf aber unnötige und z. T. systemwidrige Einschränkungen.