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DIW Econ zum Niedriglohnsektor: Sackgasse statt Sprungbrett

„Rund 7,7 Millionen und damit mehr als ein Fünftel aller abhängig Beschäftigten in Deutschland verdienten 2018 weniger als 11,40 Euro brutto pro Stunde und arbeiteten damit im Niedriglohnsektor. Ein großer Teil von ihnen erhielt sogar weniger als den gesetzlichen Mindestlohn. Seit den 1990er Jahren ist Deutschlands Niedriglohnsektor um gut 60 Prozent gewachsen – in keinem anderen europäischen Land mit vergleichbarer Wirtschaftsleistung nimmt der Niedriglohnsektor ein solches Ausmaß an. Inzwischen haben einige Branchen ihr Geschäftsmodell auf niedrigen Löhnen aufgebaut. Zu diesen Ergebnissen kommt eine Studie des DIW Econ, einer Tochter des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) Berlin, in unserem Auftrag.“ – Quelle und mehr: PM der Bertelsmann-Stiftung

Siehe auch DIW: “Der Niedriglohnsektor in Deutschland ist größer als bislang angenommen”

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Stellungnahmen zum Regierungsentwurf „Inkassogesetz“

Im April hat die Bundesregierung den “Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung des Verbraucherschutzes im Inkassorecht und zur Änderung weiterer Vorschriften” beschlossen (vgl. unsere Meldung).

Nach der Bundestagsdebatte vom 1.7.2020 liegen nun zwei Stellungnahmen vor:

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Friedrich-Ebert-Stiftung beauftragt iff und GP-Forschungsgruppe mit Forschungsprojekt zu Corona und Überschuldung

Aus einer PM des iff: „Das iff und die GP Forschungsgruppe untersuchen ab sofort im Auftrag der Friedrich-Ebert-Stiftung die Auswirkungen der Covid-19-Pandemie auf Überschuldung im Rahmen des Forschungsprojekts „Private Überschuldung in Deutschland: Machbarkeit und Zukunft von Schuldnerberatung in Zeiten der Covid-19-Pandemie“.

Die mit der Covid-19-Pandemie verbundenen Beschränkungen führen zu finanziellen und psycho-sozialen Einschränkungen und auch Unterstützungsangebote müssen ihre Beratungstätigkeit auf die neuen Bedarfe und Bedürfnisse einstellen. Anhand zweier prototypischer Regionen soll der Zusammenhang von privater Überschuldung und Covid-19 Infektionsgeschehen untersucht werden.“

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Mindestlohn

Aus aktuellem Anlass (Beschluss der Mindeslohnkommission 30.6.2020) hier die Anmerkung eines Grundschülers (3. Klasse) zu einer Matheaufgabe:

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DGB-Info: „EINKOMMENSSICHERUNG IN DER CORONA-KRISE: Zugang zu Hartz IV wurde erleichtert“

Mit Stand vom 3.7.2020 hat der DGB die Info „EINKOMMENSSICHERUNG IN DER CORONA-KRISE: Zugang zu Hartz IV wurde erleichtert“ herausgegeben.

Siehe auch die DGB-Seite Corona: Was gilt bei Kündigung, Arbeitslosigkeit, Jobcenter und Arbeitsagentur und allgemein der DGB-Ratgeber zu Hartz IV: Hartz IV: Tipps und Hilfe vom DGB (aktualisierte Neuauflage 2020)

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Arbeitsgruppe Verbraucherinsolvenz der ARGE Insolvenzrecht und Sanierung im DAV empfiehlt: Insolvenzantrag erst ab Oktober 2020 stellen

Hier der Hinweis auf die PM der Arbeitsgruppe Verbraucherinsolvenz der Arbeitsgemeinschaft Insolvenzrecht und Sanierung im Deutschen Anwaltverein (DAV) zum RegE-Verkürzungsgesetz.

„Die Arbeitsgruppe Verbraucherinsolvenz der Arbeitsgemeinschaft Insolvenzrecht und Sanierung im DAV begrüßt die Regelung nachdrücklich, insbesondere vor dem Hintergrund der wirtschaftlichen Entwicklung in der Corona-Krise. (…)

Wir bedauern allerdings, dass Auskunfteien Einträge über die Erteilung der Restschuldbefreiung auch weiterhin drei Jahre speichern können“, so Henning

Bundestagsdebatte über Inkasso

Der Bundestag hat vorgestern den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Verbesserung des Verbraucherschutzes im Inkassorecht und zur Änderung weiterer Vorschriften (19/20348) nach erster Aussprache zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz überwiesen. Ebenfalls im Rechtsausschuss sollen Anträge der FDP-Fraktion mit dem Titel „Inkassokosten senken, Schuldenfallen vermeiden“ (19/20345) und der Linken mit dem Titel „Inkassounwesen beenden – Gesetzliche Maximalkosten einführen“ (19/20547) beraten werden. – Zum Bericht und Plenarprotokoll



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Creditreform Wirtschaftsforschung zur Corona-Krise: „Mit einiger Verzögerung dürfte sich dies auch in steigenden Verbraucherinsolvenzen niederschlagen“

Die Creditreform hat am 15.6.2020 eine Pressemitteilung zu „Insolvenzen in Deutschland, 1. Halbjahr 2020“ herausgegeben sowie ein entsprechendes Papier. Dort wird festgestellt, dass im ersten Halbjahr 2020 die Zahl der Verbraucherinsolvenzen 30.800 betragen habe und damit im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um 6,4 Prozent gesunken sei. Allerdings wird weiter festgestellt:

Mittlerweile hat sich die Lage auf dem Arbeitsmarkt allerdings geändert. Steigende Arbeitslosenzahlen und eine massive Ausweitung der Kurzarbeit infolge der Corona-Krise dürften die finanziellen Spielräume der hiervon betroffenen Verbraucher einengen. Mit einiger Verzögerung dürfte sich dies auch in steigenden Verbraucherinsolvenzen niederschlagen.

Siehe auch

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MdB Manuela Rottmann (B90/Grüne): „Der dümmste aller denkbaren Kompromisse: Regierungsentwurf zur Verkürzung der Frist bis zur Restschuldbefreiung nach Insolvenz untauglich“

Manuela Rottmann, Obfrau der Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen im Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz, erklärt [Klammerlinks von uns]:

„Selbständige und Verbraucher hätten noch vor der Sommerpause Sicherheit gebraucht, dass es auch nach einer Insolvenz in Folge des wirtschaftlichen Einbruchs der letzten Monate für sie weiter geht. Deshalb haben die Grünen schon zu Beginn dieser Einschränkungen zur Eindämmung der COVID-19-Pandemie die sofortige Verkürzung der Frist zur Restschuldbefreiung von bislang sechs auf nur noch drei Jahre gefordert [1]. Der Verband der Insolvenzverwalter hat sich der Forderung der Grünen angeschlossen [2]. Verbote gewerblicher Betätigung sollten zudem nicht mehr allein auf die Insolvenz gegründet werden können. Um einen Neustart zu erleichtern, muss außerdem die Speicherung der Insolvenz durch Schuldnerauskunfteien auf ein Jahr nach Abschluss des Insolvenzverfahrens begrenzt werden. Darüber hinaus lässt sich keine Rechtfertigung für eine Speicherung mehr begründen. Wegen der Dringlichkeit hat die Grüne Bundestagsfraktion dazu bereits im April einen eigenen Gesetzentwurf eingebracht (BT-Drs. 19/18681).
Nach langem Zögern kündigte die Bundesregierung im Rahmen ihres sogenannten Konjunkturpakets zur Bekämpfung der wirtschaftlichen Folgen der Pandemie an, die Wohlverhaltensperiode auf drei Jahre zu verkürzen.

Der heute vom Kabinett beschlossene Gesetzentwurf [3] ist allerdings eine große Enttäuschung: Er kommt viel zu spät, er setzt Fehlanreize, er hilft gerade denen nicht, die durch die Pandemiebekämpfung unverschuldet ihre Forderungen nicht mehr bedienen können.

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LG Stuttgart: Anordnung von Erzwingungshaft im Bußgeldverfahren nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens

Der Beschluss des LG Stuttgart vom 10.6.2020, 9 Qs 29/20 dürfte Pflichtlektüre sein. Die Leitsätze:

Die Anordnung von Erzwingungshaft gemäß § 96 Abs. 1 OWiG ist eine Maßnahme der Zwangsvollstreckung im Sinne von § 89 Abs. 1 InsO. Sie ist daher nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens unzulässig, soweit sie vor diesem Zeitpunkt fällig gewordene Geldbußen betrifft.

Siehe auch LG Duisburg: Keine Vollstreckung von Geldbußen während eines Insolvenzverfahrens mit Anmerkung von RA Henning, der das Thema einen „insolvenzrechtlichen Dauerbrenner“ nennt.

Diese Seite wurde (zuletzt) aktualisiert am: 01.06.2021