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Bundestag-Anhörung: Sachverständige gegen Verbot von Stromsperren

„Stromsperren wegen Zahlungsrückständen möglichst vermeiden, aber als allerletztes Mittel weiterhin zulassen: Darin waren sich die Sachverständigen einig bei einer Anhörung des Ausschusses für Wirtschaft und Energie. Der [gestrige] Sitzung unter der Leitung von Klaus Ernst (Die Linke) lagen zwei Anträge zugrunde. Die Fraktion Die Linke hat ihren Vorstoß (19/14334) überschrieben: „Stromsperren gesetzlich verbieten“. Bündnis 90/Die Grünen (19/9958) verlangen: „Stromsperren verhindern – Energieversorgung für alle garantieren“.

Quelle und mehr. Siehe auch die schriftlichen Stellungnahmen der Sachverständigen

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vzbv: Bessere Kontrolle von Finanzvermittlern überfällig

Der vzbv meldet: „Die Bundesregierung will die Aufsicht über den Vertrieb von Finanzanlagen vereinheitlichen. So soll die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) laut aktuellem Gesetzentwurf [vgl. BMF-Meldung] freie Finanzvermittlerinnen und -vermittler ab 2021 überwachen. Zurzeit sind dafür die Industrie- und Handelskammern oder die Gewerbeämter zuständig. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) lobt den Plan als wichtigen Schritt für mehr Verbraucherschutz am Finanzmarkt. 2016 hatte der vzbv bei einer Stichprobe festgestellt, dass ein Drittel der Finanzberater auf dem grauen Kapitalmarkt keine Zulassung hat.“ – Quelle und mehr

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Wohngeldrechner

Zum Jahreswechsel ist das sog. WohngeldstärkungsG in Kraft getreten. Nun gibt es auf den Seiten des BM Innern, Bau und Heimat einen Wohngeldrechner: www.bmi.bund.de/…/wohngeldrechner-2020-artikel.html

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Bundesfinanzhof zur Kraftfahrzeugsteuer als Masseverbindlichkeit in der Insolvenz

BFH, Urt. v. 21.03.2019, III R 30/18 – die Leitsätze:

  1. Die nach Insolvenzeröffnung entstandene Kraftfahrzeugsteuer ist eine Masseverbindlichkeit i.S. von § 55 Abs. 1 Nr. 1 InsO, wenn das Fahrzeug, für dessen Halten die Kraftfahrzeugsteuer geschuldet wird, Teil der Insolvenzmasse ist (Anschluss an BFH-Urteile vom 13. April 2011 II R 49/09, BFHE 234, 97, BStBl II 2011, 944, und vom 8. September 2011 II R 54/10, BFHE 235, 1, BStBl II 2012, 149).
  2. Ein Fahrzeug, das bereits vor Insolvenzeröffnung untergegangen ist, fällt nicht unter den Insolvenzbeschlag gemäß § 35 Abs. 1 InsO.
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Hamburger Senat legt Lebenslagenbericht vor: „Zur Situation von Leistungsberechtigten im Rechtskreis des SGB II“

„Der Senat hat sich zum Ziel gesetzt, Sozialberichte zu den Lebenslagen ausgewählter Bevöl-kerungsgruppen auf Grundlage vorhandener Daten vorzulegen. Nach den Lebenslagenberich-ten „Familien in Hamburg“ (Drs. 21/11370), dem Bericht zur Obdachlosigkeit und Wohnungs-losigkeit (Drs. 21/17230) sowie dem Bericht „Zur Situation der Geflüchteten in Hamburg“ wird hiermit der vierte Bericht in der 21. Legislaturperiode vorgelegt, der die Lebenslagen von Leis-tungsberechtigten nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) darstellt.“

Zum Bericht als PDF-Datei.

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Amtsgericht Frankfurt/M. zur Kündigung des Fitnessstudiovertrags aus „gesundheitlichen Gründen“

Das AG Frankfurt am Main hat mit Urteil vom 25.09.2019, Az. 31 C 2619/19, der Klage auf Zahlung rückständiger Mitgliedsentgelte für ein Fitnessstudio stattgegeben. Es führte aus, dass der Beklagte sich in der Kündigungserklärung, auf die die Kündigung aus wichtigem Grund (§ 314 BGB) gestützt war, zwar darauf beschränken dürfe, auf „gesundheitliche Gründe“ abzustellen.

Im Prozess müsse er aber nachprüfbar vortragen und beweisen, dass er an einer bestimmten Erkrankung gelitten habe, die es ihm verwehrt habe, sich im Fitnessstudio sportlich zu betätigen. Auch hier hatte sich der Kunde jedoch nicht näher dazu erklärt, welche „gesundheitlichen Gründe“ vorlagen, sondern wollte, dass das Gericht dies selbst durch die Vernehmung der behandelnden Ärztin ermitteln solle. Das Gericht lehnte dies ab. Es handele sich um ein unzulässiges Beweisangebot zur Ausforschung des Sachverhaltes.

Quelle: PM Justiz Hessen – Urteil als PDF

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Hartz IV: Doppelmieten können Unterkunftskosten sein

RA Helge Hildebrandt weist auf BSG, Urteil vom 30.10.2019, B 14 AS 2/19 R hin und erläutert:

„In der Rechtsprechung ist seit langem anerkannt, dass Jobcenter bei einem Umzug anfallende doppelte Mietaufwendungen übernehmen müssen. Solche Überschneidungskosten können etwa entstehen, wenn ein Umzug – etwa zur Senkung der Unterkunftskosten – erforderlich ist, die neue Wohnung in zwei Monaten angemietet werden muss, für die bisherige Wohnung aber die gesetzliche Kündigungsfrist von 3 Monaten einzuhalten ist. Höchstrichterlich noch nicht geklärt war, ob es sich bei derartigen Doppelmieten um Kosten der Unterkunft nach § 22 Abs. 1 SGB II oder um Umzugskosten nach § 22 Abs. 6 SGB II handelt.

Diese Frage ist deswegen von Relevanz, weil …. “ Weiterlesen auf https://sozialberatung-kiel.de/2020/01/01/hart-iv-doppelmieten-koennen-unterkunftskosten-sein/

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Tacheles e.V.: Aktualisierter SGB II – Excelrechner

Tacheles e.V. meldet: „Unser Excelrechner ist aktualisiert, nicht nur die neuen Regelbedarfe, sondern auch die Änderungen bei Kinderzuschlag und Wohngeld ab 2020 sind eingefügt. Die Anzahl der Rechenformeln ist von 2.700 auf über 7.000 gestiegen.

Den Exelrechner gibt es hier:  https://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/sgb-ii-rechner/. Wer Fehler feststellt, bitte Rückmeldungen geben.“

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Bescheinigungen des „sozialrechtlichen Existenzminimums“ nach SGB II und SGB XII

Im Rahmen des Schuldnerschutzes bei Zwangsvollstreckungsmaßnahmen sowie bei privilegierten Aufrechnungen/Verrechnungen von Sozialleistungen ist der Nachweis des „sozialrechtlichen Existenzminimums“ von Bedeutung.

Hier daher der Hinweis auf den Beitrag von Senior-Prof. Dr. Dieter Zimmermann auf www.infodienst-schuldnerberatung.de, der auch (am Ende des Beitrags) die Garantiebescheinigung zum Download bereithält.

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Wichtige Änderungen im Sozialrecht im Jahr 2020

Zahlreiche Änderungen im Sozialrecht werden zu Beginn oder im Verlauf des Jahres 2020 für die Bürger*innen von großer Bedeutung sein. Die Bürgerbeauftragte für soziale Angelegenheiten des Landes Schleswig-Holstein, Samiah El Samadoni, gibt einen Überblick.