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Praktischer Fall (5): Fälligkeit der Forderung eines Stromgrundversorgers

Der Schuldner zieht im November 2010 in eine Wohnung, meldet sich aber nicht beim Stromgrundversorger.

Erst im Mai 2013 stellt der Stromversorger einen Betrag von 1.302 Euro für den Zeitraum November 2010 – September 2011 in Rechnung. Der Schuldner zahlt nicht.

Im November 2016 wird dem Schuldner ein Mahnbescheid zugestellt, in dem die o.g. Forderung geltend gemacht wird.

Der Schuldner legt Widerspruch ein. Im anschließenden streitigen Verfahren beruft er sich auf die Einrede der Verjährung.

Erfolgreich?

Gerne erst selbst denken und dann hier zum Lösungsvorschlag