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Leistungsberechtigung im SGB II von Schüler*innen, Studierenden und Auszubildenden

Die ASG Beratungsstelle Hannover hat ein aktualisiertes Infoblatt zu „Leistungsberechtigung im SGB II von Schüler*innen, Studierenden und Auszubildenden“ erstellt. Darin wird schematisch und übersichtlich erklärt, welche Auszubildenden SGB II-Ansprüche haben und welche nicht. Das Infoblatt gibt es hier: https://harald-thome.de/fa/redakteur/Harald_2019/Leistungsberechtigung_Auszubilende_019-10.pdf (Quelle: Thomé-Newsletter 27.10.19)

Bei der Gelegenheit der Hinweis auf das Skript von RA Joachim Schaller „SGB II und Ausbildungsförderung“ unter http://www.recht-auf-studienplatz.de/m/SGB_II_und_Ausbildungsfoerderung.pdf