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AG Norderstedt zur Belehrung des Schuldners via Internetveröffentlichung

RA Kai Henning weist in seinem aktuellen InsO-Newsletter auf AG Norderstedt Beschl. 29.04.2019, 66 IN 139/13 hin:

Die Belehrung des Schuldners gem. § 175 Abs. 2 InsO über das Vorliegen einer vorsatzdeliktischen Forderungsanmeldung und die Möglichkeit des Widerspruchs gegen diese Anmeldung kann per Internetveröffentlichung erfolgen, wenn der Aufenthalt des Schuldners nicht zu ermitteln ist.

Anmerkung von Kai Henning:

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neueste Ausgabe von SOZIALRECHT-JUSTAMENT – Schwerpunkt: „Inkasso-Service“ in Recklinghausen

Bernd Eckardt befasst sich im neuesten Sozialrecht Justament ausführlich mit dem „Inkasso-Service“ der BA Arbeit in Recklinghausen. Der Beitrag dürfte Pflichtlektüre für alle in der Schuldnerberatung engagierten Personen sein.

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LG Gera zum Streitwert des gerichtlichen Schuldenbereinigungsverfahrens

Hier der Hinweis auf LG Gera, 16.08.2019, 5 T 355/19 (PDF-Scan):

Der Streitwert des gerichtlichen Schuldenbereinigungsverfahrens bestimmt sich in entsprechender Anwendung des § 35 InsO nach dem Vermögen, das dem Schuldner bei Antragstellung gehört und das er bis zur Feststellung des Schuldenbereinigungsplans erwirbt. Auf die vom Schuldner im Plan angebotenen Zahlungen kommt es hingegen nicht an.

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Dem Bundestag zugeleitet: „Gesetz zur Ausweitung der Auskunftsrechte der Gerichtsvollzieher“

Nordrhein-Westfalen hat über den Bundesrat ein „Gesetz zur Ausweitung der Auskunftsrechte der Gerichtsvollzieher“ auf den Weg gebracht – siehe Basisinformation-Bundestag und direkt BT-Drucksache 19/12085.

Dabei ist auch eine Änderung der InsO vorgesehen. Dort soll geregelt werden, dass, falls der Schuldner seiner Auskunftspflicht nicht nachkommt oder dies sonst erforderlich erscheint, das Insolvenzgericht Fremdauskünfte bei den in § 802l Absatz 1 Satz 1 ZPO benannten Stellen einholen kann.

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Praxishandbuch für Finanzkompetenz im Älterwerden

Unter dem Titel „Über Geld spricht man doch — in allen Lebensphasen!“ hat das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV) ein Praxishandbuch für Finanzkompetenz im Älterwerden herausgegeben.

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Beschluss Hamburgische Bürgerschaft: „Verbraucherinnen und Verbraucher vor unseriösen Geschäftspraktiken von Inkasso-Unternehmen schützen“

Am Donnerstag, 28.8.2019, hat die Hamburgische Bürgerschaft den CDU-Antrag zum Inkasso abgelehnt, aber den Antrag aus SPD/GRÜNE mit dem Titel „Verbraucherinnen und Verbraucher vor unseriösen Geschäftspraktiken von Inkasso-Unternehmen schützen“ (Bürgerschafts-Drucksache 21/18154) angenommen.

In dem Beschluss wird auf die 14. und 15. Verbraucherschutzministerkonferenz (VSMK) Bezug genommen. Die dortigen Beschlüsse zum Inkasso sind lesenswert!

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Positionspapier der AG SBV zur Richtlinie (EU) 2019/1023 (Restrukturierung und Insolvenz)

Hier der Hinweis auf das Postionspapier der AG SBV zur EU-Richtlinie vom 20.6.2019. Die Überschriften des Positionspapiers:

1. Einheitliche Entschuldungsfrist von drei Jahren für alle natürlichen Personen