Aus dem aktuellen Thomé-Newsletter: Die BA hat eine neue Weisung zu den Veränderung von Ansprüchen/Umgang mit behördlichen Forderungen herausgegeben. Diese Weisungen werden nach den jeweiligen Rechtsgebieten getrennt, die neue Weisung vom 01.07.2019 ist zum Rechtskreis SGB III/, die Dienstanweisiung dazu gibt es hier. Die VABest SGB III/BKGG gibt es im Download hier: https://harald-thome.de/fa/redakteur/Harald_2019/VABest_Rechtskreise_SGB_III_und_BKGG.pdf Die VABest SGB II vom letzten Jahr gibt es hier: https://harald-thome.de/fa/redakteur/Harald_2018/VABest_SGB_II_18.09.2018.pdf
Mit dieser Verwaltungspraxis wird das Behördenhandeln geregelt, welches das Finanzgericht Düsseldorf für unzulässig hält – siehe Meldung.
Tag: 30. Juli 2019
In Harald Thomés Newsletter wird auf FG Düsseldorf v. 14.5.2019 – 10 K 3317/18 AO hingewiesen.
Das Gericht hat entschieden, dass der Inkasso-Service der Bundesagentur für Arbeit in Recklinghausen nicht berechtigt ist, über Anträge auf Stundung und Erlass von Kindergeldrückforderungsansprüchen zu entscheiden. Eine Übertragung der Zuständigkeit für Entscheidungen im Erhebungsverfahren für den Familienleistungsausgleich auf die Behörde in Recklinghausen ist nicht erfolgt.
Aus der Entscheidung (Rz. 27f):