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SPIEGEL + BR: „Blackbox Schufa“

Spiegel-Online: „Hunderttausende Entscheidungen täglich stützen sich auf das Urteil der Schufa – beim Handyvertrag, Hauskredit oder der Mietwohnung. Doch eine exklusive Datenauswertung zeigt: Viele Menschen werden unverschuldet zum Risiko erklärt.“  – Siehe:

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Bundesrat fordert Schutz auch bei ordentlicher Kündigung des Mieters

BT-Drucksache 19/5415 – dort Nummer 4: „Der Bundesrat bittet im weiteren Gesetzgebungsverfahren zu prüfen, wie die Schlechterstellung von Mieterinnen und Mietern nach Begleichung ihrer Mietschulden bei einer ordentlichen Kündigung gegenüber einer außerordentlichen Kündigung wegen Zahlungsverzugs beseitigt werden kann.

Begründung: Das Gesetz sieht bei fristloser Kündigung wegen Zahlungsverzugs besondere Vorkehrungen zum Schutz von Mieterinnen und Mietern vor dem Verlust ihrer Wohnung vor, wenn sie den Mietrückstand vollständig ausgeglichen haben. Ihrem Wortlaut nach gelten diese Bestimmungen nur für die fristlose Kündigung.

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Jahresprogramm 2019 des SPFZ Hamburg erschienen

Das Sozialpädagogische Fortbildungszentrum Hamburg (SPFZ) hat das neue Programm für 2019 veröffentlicht: www.hamburg.de/basfi/programm/.  Unmittelbaren Schuldnerberatungsbezug haben mindestens 2 Veranstaltungen – siehe 2019spfz-programmheft-auszug.

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„Maßnahmenpaket zur Reduzierung der Beitragsschulden“ im GKV-Versichertenentlastungsgesetz

Der Deutsche Bundestag hat am 18. Oktober 2018 das „Gesetz zur Beitragsentlastung der Versicherten in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Versichertenentlastungsgesetz – GKV-VEG)“ angenommen. Siehe Parlamentsdokumentation. und hib-Meldung zur Ausschussbilligung.

Durch die Medien ging die Einführung der Parität. Für die Schuldnerberatung interessant dürften allerdings noch weitere Regelungen sein. Viele kennen aus der Beratungspraxis, dass Personen mit Beitragsschulden konfrontiert sind, die viel zu hoch, da fiktiv angesetzt sind.

Dem soll das „Maßnahmenpaket zur Reduzierung der Beitragsschulden“ entgegenwirken:

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LG Leipzig zum Basiskonto: Bank darf Verfügungsrahmen nicht deutlich unter „Normalkonto“ einschränken

Die Verbraucherzentrale Sachsen hatte im vergangenen Jahr Klage eingereicht, weil die Commerzbank den Inhabern von Basiskontoverträgen den Verfügungsrahmen für bargeldloses Bezahlen und für das Abheben von Bargeld am Automaten erheblich eingeschränkt hat. Demnach konnten Kunden über maximal 100 Euro pro Tag und lediglich über 400 Euro pro Woche verfügen. Kunden eines regulären Girokontos hingegen steht bei der Bank ein Verfügungsrahmen von 2.000 Euro pro Tag sowie 2.000 Euro in der Woche zur Verfügung.

Das Urteil des Landgerichts Leipzig vom 13.06.2018 bestätigt nun, dass die Klausel der Commerzbank AG unwirksam ist.

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BMJV plant Änderungen des Kontopfändungsschutzes

Das BMJV hat einen Diskussionsentwurf eines „Gesetzes zur Fortentwicklung des Rechts des Pfändungsschutzkontos und zur Änderung von Vorschriften des Pfändungsschutzes (Pfändungsschutzkonto-Fortentwicklungsgesetz – PKoFoG) vorgelegt.

„Der Entwurf sieht eine Neustrukturierung der Vorschriften zum Kontopfändungsschutz in der Zivilprozessordnung (ZPO) vor,

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LG Köln: Bank ist nicht verpflichtet, das günstigste Modell als Basiskonto anzubieten

Aus Landgericht Köln,  23.10.2018 ,21 O 53/17:

„Insoweit ist zunächst festzuhalten, dass das kontoführende Institut, nicht verpflichtet ist, das günstigste Modell als Basiskonto anzubieten. (…)

Für die Beurteilung der Angemessenheit sind gemäß § 41 Abs. 2 S.2 ZKG als Bewertungsparameter insbesondere die marktüblichen Entgelte sowie das Nutzerverhalten der Kunden heranzuziehen

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BDIU: Zahlungsmoral der Verbraucher lässt nach

Der Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen e.V. (BDIU) meldet: „Gegensätzliche Trends bei der Zahlungsmoral: Während Firmenkunden ihre Rechnungen jetzt besser bezahlen als vor einem Jahr, lässt die Rechnungstreue der Verbraucher leicht nach. Grund ist die gute Konjunktur.

Das ist das Ergebnis der traditionellen Herbstumfrage unter den 550 Mitgliedern des Bundesverbands Deutscher Inkasso-Unternehmen e.V. (BDIU), Berlin.

Kirsten Pedd, Präsidentin des BDIU: »Eigentlich klingt es absurd, aber: Viele Verbraucher haben deutlich mehr Geld zur Verfügung, und deshalb bezahlen sie ihre Rechnungen nicht mehr so sorgfältig wie früher.

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Vattenfall lehnt Schlichtungsempfehlung zur Offenlegung der Kalkulation seiner Mahnkosten ab

Vattenfall muss die Berechnung der „Mahnkosten“ in Höhe von 3,10 Euro nachweisen! Dies ergibt sich aus § 17 Abs. 2 Satz 3 StromGVV („Auf Verlangen des Kunden ist die Berechnungsgrundlage nachzuweisen.“) und dem Urteil des  AG Hamburg-Harburg vom 24.6.2015, AZ: 647 C 6/15.

Legt Vattenfall die Berechnung nicht vor, kann die Zahlung vom Kunden verweigert werden. Siehe schon unsere Meldungen vom 27.04.2017 (mit konkretem Fallbeispiel) und vom 14.12.2015.

Die Schlichtungsstelle Energie hat am 6.12.2017 eine Schlichtungsempfehlung ausgesprochen:

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Änderung der AG InsO NRW nun im Ausschuss für Familie, Kinder und Jugend

Der Landtag von Nordrhein-Westfalen hat den Gesetzentwurf zur Ausführung der Insolvenzordnung (AG InsO), Drucksache 17/3947, am 14.11.2018 nach der 1. Lesung
einstimmig an den Ausschuss für Familie, Kinder und Jugend – federführend – sowie an den Rechtsausschuss überwiesen.

Anders als neu in Hamburg (siehe dazu unsere Meldung vom 31.5.2018), wird es leider nach wie vor nicht erforderlich sein, dass alle Beratungskräfte einen speziellen Abschluss vorweisen müssen.