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„Jetzt gratis testen – danach kostenpflichtig“ genügt nicht der Buttonlösung

Es wird immer wieder versucht, die Buttonlösung zu umgehen. Hier der Hinweis auf OLG Köln, Urteil vom 07.10.2016, Az. 6 U 48/16.

Daraus: „Der Anwendungsbereich des § 312j BGB ist eröffnet. Anders als die Beklagte es tut, lässt sich das Angebot der Beklagten nicht in zwei Angebote unterteilen. Es liegt nicht ein Angebot zum Abschluss eines kostenlosen Probe-Abonnements einerseits und eines sich daran anschließenden, späteren kostenpflichtigen Vertrages vor. Unstreitig wird mit dem Anklicken des Buttons ein kostenpflichtiger Vertrag geschlossen, dem ein nicht kostenpflichtiger Zeitraum vorangeht. Dazu bedarf es keiner weiteren Handlung des Verbrauchers. Diese Kostenpflicht, die zeitlich zwar nach hinten verschoben ist, wird bereits mit dem Anklicken der Schaltfläche ausgelöst. Der Verbraucher muss, um die Kostenpflicht abzuwenden, erst den Vertrag widerrufen. Daraus folgt, dass es sich bei der Schaltfläche um eine solche handelt, mit der die Beklagte eine entgeltliche Leistung im Sinne des § 312j BGB anbietet.“

vgl. auch Irreführender Bestellbutton für Amazon-Prime-Abo – 2.3.2016