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Bundestag Kleine Anfrage und Antwort der Bundesregierung: „Überschuldung und Schuldnerberatung in Deutschland“

Hier die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Karin Binder, Caren Lay, Heidrun Bluhm, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 18/12070 – Überschuldung und Schuldnerberatung in Deutschland, Drucksache 18/12523

Die Antwort ist oftmals negativ aufschlussreich. Beispiel: auf die Frage „Welche gesetzlichen Änderungen sind nach Auffassung der Bundesregierung notwendig, um allen überschuldeten und von Überschuldung gefährdeten Menschen einen Zugang zur kostenfreien Schuldnerberatung zu ermöglichen? Welche Änderungen strebt die Bundesregierung zur Durchsetzung eines solchen Anspruchs an?“ antwortet die Bundesregierung: „Der Bundesregierung kommt keine Zuständigkeit für die Schuldnerberatung zu. Träger der Leistung der Schuldnerberatung sind die Gemeinden.“ Ach so. Gut, dass wir das jetzt wissen.

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AG Kiel gibt Rentennachzahlung auf gepfändetes P-Konto via § 850k Absatz 4 ZPO frei

„Wird eine Rentennachzahlung auf einem Pfändungsschutzkonto nach § 850k ZPO gutgeschrieben, die über dem pfändungsfreien Betrag liegt (hier 3.949,49 € für rund 19 Monate), kann das zuständige Amtsgericht die Rentennachzahlung durch Beschluss nach § 850k Abs. 4 ZPO freigeben, wenn die monatliche Rente (hier rund 287,00 €) innerhalb der Pfändungsfreigrenze liegt. Denn Nachzahlungen sind für den Abrechnungszeitraum zu berücksichtigen, für den sie geleistet werden (Beschluss AG Kiel vom 19.05.2017 unter Bezugnahme auf Stöber, Forderungspfändung, 16. Aufl. Rn. 1042).“ – Quelle: sozialberatung-kiel.de / RA Hildebrandt

Nachtrag 13.11.2017: siehe auch AG Hamburg: Nachzahlungen von Sozialleistungen sind für den Abrechnungszeitraum zu berücksichtigen, für den sie geleistet werden

Diese Seite wurde (zuletzt) aktualisiert am: 13.11.2017
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Ulbricht (iff): „Wie nicht repräsentative Zahlen der BaFin auch die Bundesregierung bei Restschuldversicherungen in die Irre führen“

Hier ein Hinweis auf einen wichtigen Beitrag von Dirk Ulbricht vom iff anlässlich des SPIEGEL-Berichts im aktuellen Heft 23 vom 2.6.2017 (dazu).

Diese Seite wurde (zuletzt) aktualisiert am: 21.02.2018
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Schuldner- und Insolvenzberater/in in Itzehoe gesucht

Die Schuldner- und Insolvenzberatung der Steinburg Sozial gGmbH in Itzehoe sucht zum nächstmöglichen Termin eine/n engagierte/n Schuldner- und Insolvenzberater/in in Teilzeit (mit 20h/ Woche). Mehr unter www.diakonie-altholstein.de/de/Jobs/Schuldner-und-Insolvenzberater-in-in-Itzehoe-93

Diese Seite wurde (zuletzt) aktualisiert am: 20.12.2019
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Bundestags-Finanzausschuss: Gebühr bei Kartenzahlungen untersagt

Händler dürfen bald keine Preisaufschläge für Überweisungen oder Lastschriften sowie für die Nutzung gängiger Zahlungskarten verlangen. Der Finanzausschuss stimmte am Mittwoch dem von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Zweiten Zahlungsdiensterichtinie (18/11495, 18/11929) zu. Für den Gesetzentwurf, den die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD zuvor noch an mehreren Stellen geändert hatten, stimmte neben der Koalition auch die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Die Fraktion Die Linke enthielt sich.

Das Verbot der Extragebühren soll europaweit gelten. Zugleich wird die Haftung der Verbraucher für nicht autorisierte Zahlungen von derzeit höchstens 150 auf 50 Euro herabgesetzt.  Lastschriften ließen sich bisher schon innerhalb von acht Wochen zurückholen. Dieses Erstattungsrecht wird jetzt gesetzlich verankert und gilt europaweit.

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LG Essen: Pflegegeld nach § 39 SGB VIII ist unpfändbar

Das Landgericht Essen hat mit Beschl. v. 25.05.2016, Az. 10 T 110/16, festgestellt, dass Pflegegeld nach § 39 SGB VIII unpfändbar ist.

„Das an die Beschwerdeführerin gezahlte Pflegegeld ist unpfändbar. Der BGH hat in seinem Urteil vom 04.10.2005 (Az. VII ZB 13/05) klargestellt, dass der hier als Aufwandsentschädigung bezeichnete Erziehungsbeitrag bei der Hilfe zur Erziehung der Bedarfsdeckung des Kindes dient. Er ist nicht an den Bedarf der Pflegeperson, sondern allein an den des Kindes geknüpft

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ZDFinfo Doku: „In der Schuldenfalle – Zwischen Kontopfändung und Gerichtsvollzieher“

Auch dieser Beitrag ist sehenswert: Die Dokumentation „In der Schuldenfalle – Zwischen Kontopfändung und Gerichtsvollzieher“ erzählt die ganz unterschiedlichen Geschichten der Gerichtsvollzieher Lux und Peller, der Schuldnerin Mandy Ramm und des Schuldners Christian Lemke u.a. und erläutert dabei die Zusammenhänge eines komplexen Systems rund um das Thema der Überschuldung in Deutschland.

https://www.zdf.de/dokumentation/zdfinfo-doku/in-der-schuldenfalle-zwischen-kontopfaendung-und-gerichtsvollzieher-102.html

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ZDFzoom: Die Handy-Abo-Falle

Hier der Hinweis auf einen sehr sehenswerten Beitrag von von Marc Rosenthal in ZDFzoom: „Die Handy-Abo-Falle – Wie Kunden reingelegt werden:

Eigentlich muss ein Bestellvorgang im Netz seit 2012 ganz klar mit dem Befehl „Kaufen“ gekennzeichnet sein. Doch das „Button-Gesetz“ (Anmerkung: Buttonlösung) wird offenbar immer wieder umgangen. Die angenommene Schadenssumme bewegt sich im dreistelligen Millionenbereich. „ZDFzoom“ zeigt, wie die Abo-Falle funktioniert. (…)

Dabei können sich Verbraucher gegen die Handy-Abo-Falle schützen. Sie müssen in ihrem Handy die sogenannte „Drittanbietersperre“ einrichten. (…)“ Quelle

Siehe insoweit auch http://www.focus.de/digital/praxistipps/drittanbietersperre-einrichten-so-schuetzen-sie-sich-gegen-smartphone-abzocke_id_7016993.html

Und auch unsere Meldung vom 25.10.2017: Mobilfunkunternehmen auch bei Forderungen Dritter verantwortlich