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BGH zur Rechtzeitigkeit der Mietzahlung („dritter Werktag“)

BGH 5.10.2016, VIII ZR 222/15,  Leitsätze des Gerichts:

1. Gemäß § 556b Abs. 1 BGB, der bestimmt, dass die Miete zu Beginn, spätestens bis zum dritten Werktag der vereinbarten Zeitabschnitte zu entrichten ist, kommt es für die Rechtzeitigkeit der Mietzahlung im Überweisungsverkehr nicht darauf an, dass die Miete bis zum dritten Werktag des vereinbarten Zeitabschnitts auf dem Konto des Vermieters eingegangen ist. Es genügt, dass der Mieter – bei ausreichend gedecktem Konto – seinem Zahlungsdienstleister den Zahlungsauftrag bis zum dritten Werktag des vereinbarten Zeitabschnitts erteilt.

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„Wer wenig verdient, kann nicht sparen“ – eine Kolumne von Marcel Fratzscher

„In Deutschland sind Vermögen so ungleich verteilt wie in kaum einem Land der Eurozone. Der Sozialstaat kann das nicht auffangen. Es braucht endlich gerechte Politik.“ – zum ganzen Beitrag von Marcel Fratzscher auf ZEIT-Online.

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BMFSFJ: Merkblatt Kinderzuschlag

„Mit diesem Merkblatt erhalten Sie einen Überblick über den wesentlichen Inhalt der gesetzlichen Regelungen zum Kinderzuschlag. Weitere Informationen finden Sie auch unter www.familienkasse.de bzw. www.kinderzuschlag.de.“

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Bundesfinanzhof: Kindergeldanspruch für volljähriges, beschäftigungsloses Kind nur bei Meldung als Arbeitsuchender

Bundesfinanzhof, 7.7.2016, III R 19/15:

1. Für die Berücksichtigung eines volljährigen, nicht in einem Beschäftigungsverhältnis stehenden Kindes beim Kindergeld ist erforderlich, dass sich das Kind tatsächlich bei der Agentur für Arbeit als Arbeitsuchender gemeldet und die Tatsache seiner künftigen oder gegenwärtigen Arbeitslosigkeit angezeigt hat (Anschluss an die BFH-Urteile vom 26. Juli 2012 VI R 98/10, BFHE 238, 126, BStBl II 2013, 443, und vom 18. Juni 2015 VI R 10/14, BFHE 250, 145, BStBl II 2015, 940).

2. Die Meldung als Arbeitsuchender ist nicht allein deshalb entbehrlich, weil das volljährige, nicht in einem Beschäftigungsverhältnis stehende Kind arbeitsunfähig erkrankt ist; dies gilt jedenfalls dann, wenn das Kind tatsächlich nicht daran gehindert ist, sich bei der Agentur für Arbeit als Arbeitsuchender zu melden.

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Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung: Paritätischer Wohlfahrtsverband weist in aktueller Stellungnahme auf Mängel und Versäumnisse hin

Deutliche konzeptionelle und inhaltliche Kritik am Entwurf des fünften Armuts- und Reichtumsberichts der Bundesregierung formuliert der Paritätische Wohlfahrtsverband in einer aktuellen Stellungnahme. Der Paritätische erneuert seine Forderung nach einer unabhängigen Armutsberichterstattung durch eine regierungsexterne Kommission.

Der 655-seitige Berichtsentwurf enthalte zwar durchaus richtige wie alarmierende Fakten, etwa Daten zur wachsenden sozialen Spaltung der Gesellschaft und dem kontinuierlichen Anstieg der Armutsquote, bleibe jedoch eine ehrliche Bewertung und konkrete Handlungsvorschläge schuldig, so die Analyse des Paritätischen.

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SG Kiel: Jobcenter muss Doppelmieten übernehmen

RA Helge Hildebrandt weist auf Sozialgericht Kiel, Urteil vom 27.09.2016, S 40 AS 500/15 hin: https://sozialberatung-kiel.de/2017/01/03/jobcenter-muss-doppelmieten-uebernehmen. Demnach sind Doppelmieten als Kosten der Unterkunft vom Jobcenter zu übernehmen, wenn der Umzug notwendig war und der Leistungsberechtigte alles ihm Mögliche und Zumutbare unternommen hat, Doppelmieten zu vermeiden beziehungsweise so gering wie möglich zu halten.

Vgl. auch LSG Berlin-Brandenburg: Doppelmieten – Überschneidungskosten sind Kosten der Unterkunft (29.7.2013)

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Freispruch eines Abschleppunternehmers vom Vorwurf der Erpressung durch Anbringen von Parkkrallen und Forderung überhöhter Kosten überwiegend bestätigt

BGH, Urteil vom 21. Dezember 2016, 1 StR 253/15 – aus der Pressemitteilung des Gerichts:

„Der Bundesgerichtshof hat den Freispruch ganz überwiegend bestätigt. Hierbei musste weder geklärt werden, ob in den vom Angeklagten geltend gemachten Beträge überhöhte Kostenanteile ausgewiesen waren, noch, ob der Einsatz von Parkkrallen zur Durchsetzung solcher Forderungen zivilrechtlich zulässig ist oder nicht.

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NDR meldet „Geduldsprobe in Hamburgs Kundenzentren bald vorbei“

siehe: www.ndr.de/nachrichten/hamburg/Geduldsprobe-in-Hamburgs-Kundenzentren-bald-vorbei,kundenzentrum116.html

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Infoline Sozialhilfe: Arbeitshilfe zur Sozialkarte Hamburg

Die „Arbeitshilfe zur Sozialkarte Hamburg“ wurde geändert. Siehe auch die allgemeine Seite: www.hamburg.de/sozialkarte

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Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen sowie zur Änderung des Zweiten und des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch

Dass sich die Regelsätze zum Jahreswechsel änderten, dürfte sich rumgesprochen haben. Interessant sind darüber hinaus auch weitere Änderungen durch das „Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen sowie zur Änderung des Zweiten und des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch“, welches am 28.12.2016 im BGBl. I S. 3159 veröffentlich wurde. Vgl. die Übersicht von Widerspruch e.V. aus Bielefeld unter  tacheles-sozialhilfe.de/(…)/Liste-AEnderungen_SGB_XII_2017_WD_12-2016.pdf